Nr. 2785
Sicherheit bestellen, sowie der durch das Gesetz vor—
geschriebenen Geschäftsformen sich bedienen und
verden von der Behörde beaufsichtigt. Die handels—
mäßigen Sorten (Srades) sind durch das Gesetz
vorgeschrieben. Die vier obersten Klassen sind durch
Stalut festgelegt und ändern sich nicht. Die niedri—
geren handelsmäßigen commercial grades“, von
denen es drei gibt, sind nicht spezifiziert, da sie von
den besonderen Verhältnissen der Jahresernte ab—
hängig sind. Sie werden in jedem Jahr von einem
rain Standards Board besonders festgesetzt. Durch
janz Kanada gilt das gleiche System der Klassi—
sizierung. Maßgebend ist für die Gradierung, wie
veit das Getreide Besatz aufweist, ob es gesund ist,
ferner das Gewicht und die Mahlfähigkeit, für welch
letztere der Grad der Härte entscheidend ist. Das
Grain Standard Board wird bei der Feststellung der
commorecial grades durch ein amtliches Labora—
torium unterstützt, das auch die Mahl- und Back—
ähigkeit des Weizens prüft und die besonderen
Fragen untersucht, die sich aus den besonderen Ver—
jältnissen der einzelnen Jahresernten ergeben. Die
Verteilung der Ernte auf die einzelnen Qualitäts—
assen schwankt insbesondere nach der Witterung zur
Zeit der Einbringung. Bei weitem der größte Teil
des auf den Markt gebrachten Getreides gehört
jedoch den drei ersten der gesetzlichen Klassen an.
Schon vor der Erlassung der Grain Act 1912
hatte die Regierung von Manitoba den ständigen
Klagen der Farmer über Benachteiligung durch die
Elevatorgesellschaften dadurch Rechnung getragen,
daß sie aus öffentlichen Mitteln Elevatorplantagen
errichtete und in Betrieb setzte. Die Regierung zog
sich jedoch bald von der Bewirtschaftung dieser Ele—
vatoren zurück und überließ sie pachtweise an die
Farmerorganisation von Manitoba, die die Anlagen
als Grain Crowers Grain Co of Winnipeg betrieb
Zu gleicher Zeit stellte die Regierung von Saskatche—
wan zum Bau von Elevatoren Baugelder in der
Höhe von 85 v. H. der gesamten Baukosten der
Farmerorganisation von Saskatchewan zur Ver—
sügung. Alberta folgte diesem Beispiel. Die drei
Verkaufsgenossenschaften wurden bald in eine Firma,
die „Onited Grain Crowers Limited“, vereinigt.
Es entstand noch eine weitere große von Farmern
zegründete genossenschaftliche Elevatorengesellschaft
in Saskatchewan. Durch diese Gesellschaften erlang—
ten die daran beteiligten Farmer einige Fühlung
mit den Vorgängen auf dem Markte. Im übrigen
—
liches geändert. Um geschäftlich bestehen zu können,
mußten die Farmergesellschaften Fachleute aus dem
Getreidehandel als Leiter des Handelsbetriebes ge—
winnen. Sie mußten ihren Beamten ebenso hohe
Gehälter zahlen wie die Handelsgesellschaften. Die
Direktoren neigten dazu, das Genossenschaftsprinzip
nicht sehr in den Vordergrund treten zu lassen. Die
Gesellschaften unterschieden sich von den gewöhn—
lichen Handelsgesellschaften eigentlich nur dadurch,
daß kein Teilhaber mehr als eine Stimme haben
kounte. Vor allem begründete es für den Farmer
keinen Unterschied, ob er sein Getreide an eine pri—
date Handelsgesellschaft verkaufte. Der Preis richtete
sich ünach dem Stand des Marktes zur Zeit des
Faufabschlusses. Er hatte auf einem der in der
Kreisbildung empfindlichsten Märkte zu verkaufen,
in dem sich die Preise von Stunde zu Stunde
inderten. Für die Wahl des Zeitpunktes zum Ver—
auf hatte er sich auf sein eigenes Urteil zu ver—
assen, für das ihm ausreichende Unterlagen fehlten.
die Mehrheit der Farmer war ständig unzufrieden
nit dem Preis, den sie für ihren Weizen bekamen.
Zie empfanden das Vorwiegen des spekulativen
charakters in der Preisbestimmung. Sie wußten,
aß es einzelnen Spekulanten an der Getreidebörse
n Winnipeg geglückt war, große Vermögen anzu—
jäufen. Ihr Argwohn gegenüber den Methoden,
iach welchen der Getreidehandel gehandhabt wurde,
erhielt von Zeit zu Zeit neue Nahrung durch Ent—
züllungen in den Tageblättern über die Praktiken
inzelner Elevatorengesellschaften. In ihren Kreisen
var vor Ausbruch des Krieges das Empfinden vor—
hjerrschend, daß auch die Farmerverkaufsgenossen
chaften noch keine befriedigende Lösung des Absatz-
oroblems bildeten.)
Nach einer Aufstellung vom Sommer 1926 war
zu dieser Zeit der Bestand an Elevatoranlagen in
Kanada folgender:
Ele⸗ Fassungs⸗
vatoren vermögen
Rushels
Manitoba
Country ...
Manufacturing e.. ..
Interior public terminal e.
Privateee.
Saskatchewan
Country ..
Interior public terminale.
Private e.....
Alberta
Country ... .6
Manufacturing e.. .
Interior public terminal e.
Private e..
681
3
2
10
20458 600
895 000
2000000
1885000
—B
J. J J
2438
2
3
706 199 020
7000000
1288 000
62* An
1533
35 496 000
766 000
2500000
1616000
40094 150080620
948
5
1
11
British Columbia
Country e...
Manufacturing e.
Public terminal e.
Private e. ..
Ontario
Country e...
Public terminal e.
Privato o..
Public e. .
Quebec
Public e..
New Brunswick
Publiee e. —
Nova Scotia
Public o.
J
74000
30000
1250000
410000
3
1
—19
28
4
40000
39775 000
29385 000
19850000
12150 000
1700000
.. 020200000
Insgesamt 4160 258 194 620
so) Phe DEconomist vom 18. Februar 1026. Nr. 4808.