Full text : Der Wald und seine Arbeiter

11.  Beschwerden  gegen  einzelne  Mitglieder  oder  Zahlstellen  bzw.  Zweigvereine ­
  am  selben  Ort  sollen  nach  Möglichkeit  die  in  Frage  kommenden  Borstände
  selbst  regeln.  Wird  eine  Einigung  nicht  erzielt,  dann  ist  die  Beschwerde
dem  betreffenden  Zentralvorstand  zu  unterbreiten,  der  sich  dann  mit  dem
andern  Zentralvorstand  in  Verbindung  setzt  und  nach  vorstehenden  Regeln
entscheidet.
Hamburg,  22.  Januar  1912.
Verband  der  Land-,  Wald-  und  Weinbergsarbeiter  und  -arbeiterinnen,  Berlin.
Der  Derbandsvorstand.  gez.  i.  A.:  Georg  Schmidt.
Deutscher  Bauarbeiter-Verband,  gez.  i.  A.:  Gustav  Behrendt.
            
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