Full text : Einführung in die Volkswirtschaftslehre

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Die  Guterverwendung.

faliigen  menschlichen  Bedürfnisse.  Letztere  gehen
natürlich  bis  zu  einem  gewissen  Punkte  voran;  essen  und  trinken,
sich  kleiden  und  wohnen  muß  der  Mensch,  ehe  er  sein  Geld  zur
Sparkasse  bringen  kann.  Darüber  hinaus  hat  er  die  Wahl,  ob  er
sich  einen  guten  Tag  machen  oder  etwas  für  feine  alten  Tage
zurücklegen  will.  Und  endlich  kommt  die  Linkommenstufe,  wo
der  Glückliche,  wenn  er  nicht  geradezu  verschwenden  will,  sein
Überschußeinkommen  aufhäufen  muß.
Die  R  a  p  i  t  a  l  b  i  ldüi  n  g  kann  sich  so  vollziehen,  daß  die
Überschüsse  sofort  wieder  in  die  Wirtschaft  hineinge
  st  eckt  werden;  der  Fabrikant  erweitert  seine  Fabrik,  der
Kaufmann  mietet  den  Laden  nebenan  dazu.  In  vielen  Fällen
ist  jedoch  der  Überschuß  zu  klein,  um  sogleich  eine  solche  Verwendung ­
  finden  zu  können;  auch  ist  vielleicht  in  der  eigenen
Unternehmung  kein  Bedarf,  oder  der  Sparer  will  als  vorsichtiger
Mann  nicht  alles  auf  eine  Karte  setzen.  Ganz  zu  schweigen  von
der  großen  Mehrzahl  der  Abhängigen,  der  Beamten,  kaufmännischen ­
  Angestellten  und  Arbeiter,  die  keinen  eigepen  Betrieb  haben.
Ein  Teil  dieses  Sparkapitals  findet  jedoch  auch  gleich  wieder  eine
produktive  Verwendung  nach  der  Wahl  des  Eigentümers  in  der
Anlage  in  anderen  Unternehmungen,  wir  wissen,
daß  unser  modernes  Recht  mehr  und  mehr  Unternehmungen  aus
der  kjand  privater  in  die  von  Gesellschaften  überführt;  die  Aktiengesellschaft ­
  bietet  ein  bequemes  Mittel  zur  Unterbringung  von
Spargeldern  in  anderen  Betrieben.  Aber  auch  der  Staat,  die
Städte,  die  Provinzen  und  Kreise  haben  begriffen,  daß  es  kein
besseres  Mittel  gibt,  Kredit  zu  erhalten,  als  wenn  man  den
Wünschen  des  kleinen  Sparers  entgegenkonimt.  Nicht  mehr  übernimmt ­
  wie  in  früheren  Zeiten  ein  Fugger  oder  ein  Rothschild  eine
ganze  Staatsanleihe,  sondern  sie  wird  in  verhältnismäßig
kleine  Abschnitte  geteilt  und  durch  die  Börse  und  die  Banken,  in
manchen  Staaten,  wie  Frankreich,  auch  ohne  deren  Vermittlung,
in  die  pände  der  Sparer  gebracht.  Der  dritte  größte  Schuldner
neben  ’  öffentlich-rechtlicher  Körperschaft  und  Industrie,  der
Grundbesitz,  und  zwar  der  städtische  wie  der  ländliche,  ist  den
gleichen  Weg  gegangen;  neben  die  Pypothek  meist  größeren
Umfangs  tritt  der  P>  f  a  n  d  b  r  i  e  f,  der  gleich  dem  Staatspapier
und  der  Aktie  den  Vorteil  bietet,  durch  verkauf  an  der  Börse
jederzeit  den  geliehenen  Betrag  wieder  für  einen  anderen  Verwendungszweck ­
  freibekommen  zu  können.
            
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