Full text : Zur Wertzollfrage

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Finanzkommission  des  Reichstags  bei  ihren  Beschlüssen
erwarteten  „Ertrages  im  Beharrungszustande"  zu  beseitigen. ­

Die  Finanzkommission  (vgl.  Nr.  994  der  Reichstagsdrucksachen ­
  I.  Session  1907/09)  hat  der  Berechnung  des
Zukünftigen  Ertrages  hinsichtlich  seines  wichtigsten  Bestandteiles ­
  „Zoll  für  unbearbeitete  ausländische  Tabakblätter" ­
  (Rohtabak)  weder  —  wie  es  von  der  einen  Seite
gewünscht  wurde  —  die  Einfuhr  der  Jahre  1903/4  noch
—  wie  es  von  der  andern  Seite  gewünscht  wurde  —
die  Einfuhr  der  Jahre  1904/07  zu  Grunde  gelegt,  sondern ­
  hat  in  ihrer  Mehrheit  immer  daran  festgehalten,
daß  lediglich  die  6  Jahre  1903/07  mit  einer  durchschnittlichen ­
  Einfuhrmenge  von  rund  660  000  dz  als  für  den
BeharrungsZustand  maßgebend  anzusehen  seien;  hierbei
setzte  sie  den  mutmaßlichen  Wert  von  660000  dz  mit
106  Millionen  Mark  (rund  160  Mark  für  den  Doppelzentner)
  an.
Erst  zum  Schlüsse  der  Beratungen  fand  sich  die  Mehrheit ­
  in  dem  Willen  zusammen,  den  der  Zigarettenfabrikation ­
  dienenden  Rohtabak  dem  Wertzölle  zu  entziehen
und  an  seiner  Statt  —  in  Ausbildung  des  für  diese  Industrie ­
  bereits  bestehenden  Steuersystems  —  die  Vanderolensteuersätze
  für  Zigaretten  zu  erhöhen.  Entsprechend
einer  Schätzung  der  Einfuhr  von  Zigarettenrohtabak
auf  ca.  60000  dz*)  war  somit  die  ursprünglich  auf  ins-*)
  Tatsächlich  betrug  sie,  wie  damals  noch  nicht  festzustellen  war,
entsprechend  der  Einfuhrmeuge  von  80000  dz  im  Rechnungsjahre  1910:
            
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