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Tabakblätter mit einer Zollast von ca. 90«/«, die von
Zigarren mit einer Zollast von ca. 60 °/o des Wertes
belegt. Zweifellos ist der Tabak ein entbehrliches
Eenußmittel, aber dann sind ausländische Seidenstoffe,
Pelze, Kaviar, Straußenfedern, persische Teppiche und alle
die beispielsweise vorerwähnten Warengattungen in
mindestens ebenso hohem Maß als entbehrliche Güter
anzusehen und lassen, nach den hinsichtlich der Uner-
schütterlichkeit des Tabakoerbrauches gemachten Erfah
rungen, wohl auch ihrerseits einen Wertzoll von etwa
50% gerechtfertigt erscheinen. Jedenfalls muß nach alle
dem die bisherige niedrige Belastung des Lurusver-
brauchs ausländischer Waren unter sozialpolitischen Ge
sichtspunkten als unhaltbar erscheinen.
Hieran können auch die feineren Abstufungen der
Zollsätze nach Beschaffenheitsunterschieden innerhalb einer
Warengattung nur wenig ändern, Abstufungen, wie sie
vorzugsweise der letzte Zolltarif brachte, so z. B. für
eine Anzahl von Geweben, die nun nach Fadenzahl
und nach dem auf die Flächeneinheit entfallenden Ge
wichte differenziert werden. Die erwähnten Abstufungen
können deshalb nur wenig ändern, weil die Differenzie
rungen nach der äußeren Beschaffenheit nicht den
wahren W e r t unterschieden ausreichend entsprechen; sie
sind auch deshalb von nicht genügend wirksamem
Einflüsse, weil innerhalb derselben Beschaffenheitsklasse
noch klaffende Wertunterschiede zwischen gleich großen,
einem und demselben Zollsatz unterliegenden Mengen