die Reichsbank, auf die Lerausziehung des Goldes aus dem Verkehr
hingewirkt. Schon um die Bevölkerung an den Gedanken zu
gewöhnen, daß der Wert des Geldes nicht auf dem Golde beruhe
und daß nicht nur die Goldmünzen Geld und alles andere nur
„Geldsurrogate" sind, wie auch die Wissenschaft bis vor kurzein
noch glaubte, muß man auf Goldmünzen verzichten. Die Zehnund
Zwanzigmarkstücke können durch Papier, sehr wohl aber auch
durch Scheidemünzen ersetzt werden.
Ebenso muß aber der zweite Grundsatz der Goldwährung,
die freie Goldausprägung, beseitigt werden. Man könnte
zwar sagen, daß nach dem Kriege einstweilen keine Gefahr drohe,
daß wir mit Gold überschwemmt werden. Aber trotzdem erscheinr
es erwünscht, daß wir ausdrücklich durch einen Akt der Gesetzgebung
erklären, daß wir in Zukunft die Entscheidung darüber, ob die
Notenbank oder das Reichswährungsamt Gold ankaufen soll,
dem jeweiligeil Ermessen der Regierung überlassen und daß nienland
mehr das Recht hat, gegeir Goldablieferung Banknoten zu verlangen.
Wir zeigen damit auch beit neutralen Ländern, die sich
jetzt sehr zu ihrenr Schaden mit Gold haben überschwemmen lassen,
daß wir es hinfort incht mehr dem Auslande überlassen wollen,
durch Goldzufuhr aus die inländische Preisbildung einzuwirken, uird
daß wir jene Maßregel, als ausschließlich im Interesse der Goldproduktionsländer
liegend, in Zukunft unterbinden.
Auch alle Vorschriften über die Deckung des inländischen
Papiergeldes durch Gold haben in Zukunft wegzufallen. Wer
es noch nicht wrlßte, den, zeigte die Erfahrung, sogar unter den ungünstigsten
Verhältnissen, wie sie im Weltkriege vorlagen, daß ein
Papiergeld, lvenn es nur incht uferlos vermehrt wird, auch ohire
Deckung vollkommenes Vertrauen genießt und seinen Wert behält.
In geordneten wirtschaftlichen Zuständen ist das natürlich noch viel
mehr der Fall. Wenn man will, so kann inan trotzdem Vorräte
an gewisseil Rohstoffen, die die Regierung in Zukunft halten sollte,
als eine Deckung des Papiergeldes bezeichnen. Viel wichtiger ist aber,
daß strenge Vorschriften gegen Inflation, gegen jede Geldvermehrung
im abstrakten Sinne unserer obigen Ausführungen erlassen
werden, also Begrenzung des Papiergeldumlaufs, Anpassung
des Vankilotenumlaufs an die Steigerung der Erträge im
Tauschverkehr, eventuell auch Deckung derselben durch Warenwechsel
aber auch Verhinderung einerKreditaufblähung durch Finanzwechsel-184