Full text : Vergangenheit und Zukunft der Sozialwissenschaften

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vom  Recht?  Erfüllt  sich  da,  was  die  um  Savigny
und  Eichhorn  wollten?  Nun,  da  sehen  wir  vor  allem
natürlich  die  dogmatische  Diskussion  —  das  Produkt
des  praktischen  Bedürfnisses  der  Rechtsprechung  —
sie  hat  immer  bestanden  und  interessiert  uns  hier
nicht  weiter.  Daneben  sehen  wir  die  Einzelarbeit  an
der  Rechtsgeschichte  im  Sinn  der  historischen  Schule.
Aber  beherrscht  und  erschöpft  sie  das  wissenschaftliche ­
  Interesse,  ist  sie  heute  die  Methode  wissenschaftlicher ­
  Arbeit?  Im  Gegenteil  —  mühsam  verteidigt ­
  sie  sich  gegen  energische,  zum  Teil  ganz  unberechtigte ­
  Angriffe,  gegen  den  Vorwurf  der  Unfruchtbarkeit, ­
  Gedankenarmut  usw.  Und  das  Interesse ­
  des  Tages  gilt  einem  Wildbach  von  Produktionen,
die  mit  unglaublicher  Schnelligkeit  und  Fülle  hervorbrechen ­
  und  alle  Gesichtspunkte  und  Wegweiser
dieses  Gebietes  in  wenigen  Jahren  verschoben,  alles
Denken  und  Streben  reformiert  haben  —  alle  Aufmerksamkeit ­
  gilt  der  lnteressenjurisprudenz,  der  soziologischen ­
  Jurisprudenz,  dem  „lebenden  Recht“,
der  Rechtspsychologie  und  manchen  praktischen  Ausläufern ­
  dieser  Bewegungen,  wie  der  „freien  Rechtsfindung“. ­
  Und  so  bunt  und  wirr  alles  das  durcheinanderstürmt, ­
  der  Sinn,  die  Richtung  aller  dieser  Bewegungen, ­
  soweit  sie  rein  wissenschaftlich  sind,  ist
leicht  zu  formulieren:  Man  will  Vordringen  zum  Verständnis ­
  des  Rechtsphänomens  aus  dem  Wesen  der
Gesellschaft  heraus  einerseits  und  aus  der  Art  und
Weise  wie  unser  Denken  und  Fühlen  arbeitet  andrerseits: ­
  Man  will  die  Rechtswissenschaft,  wenn  ich  so
sagen  darf,  soziologisieren  und  psychologisieren;
            
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