Öffentlicher Dienst und freie Berufe
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oder durch das Finanzgeseh festgestellt. Die Zahlung erfolgt in
Monatsraten. Über die Anzahl und die Bezüge der öffentlichen An
gestellten gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß.
Höhe des
Monatsgehalts
Angebellte
der Staatsver
waltung
Angestellte
der Staats
betriebe
Angestellte
der Kreise
und Gemeinden
Anzahl
Bezüge
Anzahl
Bezüge
Anzahl
Bezüge
bis zu 49 Lei
8.968
3.274.272
12.388
3,251.033
27.737
7,226.749
von SO— 99 „
19.555
16,663.212
10.782
9,014.227
9.416
7,337.710
„ 100-] 24 „
5.051
6,552.464
1.948
2,532.663
1.367
1,799.601
„ 125-149 „
1.377
2,222.999
1.386
2,261.972
721
1,206.221
„ 150—199 „
1.989
3,867.042
1.450
2,937.854
576
1,212.160
200-299 „
5.075
13,874.103
1.375
3,743.462
450
1,351.980
„ 300—399 „
4.448
18,104.262
229
909.252
328
1,315.476
„ 400-499 „
1.364
7,160.834
162
842.304
254
1,316.909
„ 500—599 „
374
2,327.958
36
219.600
107
705.804
„ 600—699 „
444
3,250.308
39
280.800
12
89.376
„ 700-799 „
246
2,106.288
7
69.280
7
63.360
„ 800-999 „
268
2,864.172
38
389.760
1
12.000
„ 1000 und mehr
156
2,441.068
17
280.800
3
37.968
Zusammen
49.315
84.708.982l29.857
26,723.007
40.979123,675.214
Den Angestellten wird der Unterhalt nicht blo
i Während ihrer
aktiven Dienstleistung durch das Gehalt, sondern auch darüber hin
aus durch die Pension gewährleistet. Die Pension umfaßt Leistungen
an den Angestellten im Falle der Dienstunfähigkeit und des Alters,
oder an seine Angehörigen im Falle seines Todes. Pensionsbe
rechtigt sind alle öffentlichen Angestellten, welche monatlich ent
lohnt werden und Pensionsbeiträge zahlen. Die Pensionsbeiträge
umfassen 10% der Gehälter, 25% des Gehaltes der ersten 2 Monate
bei den Neuernannten, 100% der Gehaltserhöhung des ersten
Monats bei den Beförderten und 18 % der anfallenden Invaliditäts-
Alters- und Enaden-Pensionen. Sie werden von den entfallenden
Gebühren sofort abgezogen und fließen in die Zivil- und die Militär-
Pensionskasse, welche vom Staate verwaltet und nach Bedarf
dotiert werden.
Das Pensionsrecht besteht in der Anwartschaft auf eineJnvali-
ditäts-, eine Altersrente, eine Witwenrente und einen Waisener
ziehungsbeitrag. Die Jnvaliditätsrente beginnt nach einer zehn
jährigen Karenz mit 30 % und steigt nach je weiteren 5 zurück
gelegten Dienstjahren auf 40, 60, 75 und 100 % des Durchschnitts-
bezuges der letzten drei Jahre ohne Einrechnung der Tagegelder,
darf aber den Höchstbetrag von 9000 Lei jährlich nicht überschreiten;