Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Öffentlicher Dienst und freie Berufe 
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oder durch das Finanzgeseh festgestellt. Die Zahlung erfolgt in 
Monatsraten. Über die Anzahl und die Bezüge der öffentlichen An 
gestellten gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß. 
Höhe des 
Monatsgehalts 
Angebellte 
der Staatsver 
waltung 
Angestellte 
der Staats 
betriebe 
Angestellte 
der Kreise 
und Gemeinden 
Anzahl 
Bezüge 
Anzahl 
Bezüge 
Anzahl 
Bezüge 
bis zu 49 Lei 
8.968 
3.274.272 
12.388 
3,251.033 
27.737 
7,226.749 
von SO— 99 „ 
19.555 
16,663.212 
10.782 
9,014.227 
9.416 
7,337.710 
„ 100-] 24 „ 
5.051 
6,552.464 
1.948 
2,532.663 
1.367 
1,799.601 
„ 125-149 „ 
1.377 
2,222.999 
1.386 
2,261.972 
721 
1,206.221 
„ 150—199 „ 
1.989 
3,867.042 
1.450 
2,937.854 
576 
1,212.160 
200-299 „ 
5.075 
13,874.103 
1.375 
3,743.462 
450 
1,351.980 
„ 300—399 „ 
4.448 
18,104.262 
229 
909.252 
328 
1,315.476 
„ 400-499 „ 
1.364 
7,160.834 
162 
842.304 
254 
1,316.909 
„ 500—599 „ 
374 
2,327.958 
36 
219.600 
107 
705.804 
„ 600—699 „ 
444 
3,250.308 
39 
280.800 
12 
89.376 
„ 700-799 „ 
246 
2,106.288 
7 
69.280 
7 
63.360 
„ 800-999 „ 
268 
2,864.172 
38 
389.760 
1 
12.000 
„ 1000 und mehr 
156 
2,441.068 
17 
280.800 
3 
37.968 
Zusammen 
49.315 
84.708.982l29.857 
26,723.007 
40.979123,675.214 
Den Angestellten wird der Unterhalt nicht blo 
i Während ihrer 
aktiven Dienstleistung durch das Gehalt, sondern auch darüber hin 
aus durch die Pension gewährleistet. Die Pension umfaßt Leistungen 
an den Angestellten im Falle der Dienstunfähigkeit und des Alters, 
oder an seine Angehörigen im Falle seines Todes. Pensionsbe 
rechtigt sind alle öffentlichen Angestellten, welche monatlich ent 
lohnt werden und Pensionsbeiträge zahlen. Die Pensionsbeiträge 
umfassen 10% der Gehälter, 25% des Gehaltes der ersten 2 Monate 
bei den Neuernannten, 100% der Gehaltserhöhung des ersten 
Monats bei den Beförderten und 18 % der anfallenden Invaliditäts- 
Alters- und Enaden-Pensionen. Sie werden von den entfallenden 
Gebühren sofort abgezogen und fließen in die Zivil- und die Militär- 
Pensionskasse, welche vom Staate verwaltet und nach Bedarf 
dotiert werden. 
Das Pensionsrecht besteht in der Anwartschaft auf eineJnvali- 
ditäts-, eine Altersrente, eine Witwenrente und einen Waisener 
ziehungsbeitrag. Die Jnvaliditätsrente beginnt nach einer zehn 
jährigen Karenz mit 30 % und steigt nach je weiteren 5 zurück 
gelegten Dienstjahren auf 40, 60, 75 und 100 % des Durchschnitts- 
bezuges der letzten drei Jahre ohne Einrechnung der Tagegelder, 
darf aber den Höchstbetrag von 9000 Lei jährlich nicht überschreiten;
	        
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