Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

■SHE

Emm

68  Politische  Verhältnisse

des  Kreises  und  des  Kreisgerichtes  sowie  für  die  Unterbringung  der
Landwehrtruppen,  für  die  Tagegelder  und  Reisekosten  der  Kreisausschußmitglieder,
  für  die  Instandhaltung  der  Krankenhäuser,
Wohltätigkeitsanstalten,  Gefängnisse,  Straßen  und  Brücken,  für
den  Postdienst,  für  die  Entlohnung  der  Kreisbeamten  u.  dgl.,
fakultativ  sind  jene  für  die  vom  Kreisausschusse  über  die  gesetzliche
Verpflichtung  hinaus  ins  Leben  gerufenen  gemeinnützigen  Anstalten.
Uber  den  Eesamthaushalt  der  Kreise  im  Jahre  1909/10  gibt  die
nachstehende  Tabelle  Aufschluß:

Einnahmen.

Ausgaben.

Lei

Lei

Allgemeine  Einnahmen

8220868

Schuldendienst

1567105

Besondere  „

363508

Allgemeine  Verwaltung

2334017

Sonstige  „

866835

Gesundheitswesen  ....

2872274

Beiträge  d.  Gemeinden

617810

Unterrichtswesen

500351

Außerordentl.Einnahmen

1692385

Post  und  Telegraph  .  -

998989

/

Gefängniswesen

346440

/

Landwehr-Unterkunft  .

57980

/

Hebung  der  Viehzucht.

23387

/

Betriebskosten

26460

/

Bemessung  u.  Einhebung

323681

/

Sonstige  Ausgaben  ...

925577

/

Autzerordentl.  Ausgaben

1685571

Zusammen

11761406

11561732

Die  von  den  Kreisen  aufgewendeten  Mittel  sind  daher  recht
bescheiden,  und  ihnen  entsprechen  auch  die  Erfolge  der  Tätigkeit  der
Kreisausschüsse.
Als  Aufsichtsbehörde  über  die  Gemeinden  überwacht  der
Kreisausschuß  die  Verwaltung  derselben,  prüft  deren  Rechnungen ­
  und  genehmigt  deren  Voranschläge  und  bestätigt  die  Wahlen
der  Eemeindeausschußmitglieder.  Die  betreffenden  Befugnisse  übt
er  durch  eine  ständige,  aus  drei  von  ihm  aus  seiner  Mitte  gewählten ­
  Mitgliedern  bestehende  Kommission  aus,  die  nach  Bedarf
zusammentritt.
Ausführendes  Organ  des  Kreisausschusses  ist  der  Kreisvorsteher
  (prefect),  der  vom  Könige  ernannt  wird.  Als  Organ
des  Kreises  leitet  er  die  Kreisverwaltung,  führt  im  Namen  des
Kreises  die  Prozesse  desselben  und  vertritt  während  der  Abwesenheit ­
  des  Kreisausschusses  den  Kreis.  Er  führt  alle  Beschlüsse  des
Kreisausschusses  durch  und  zeichnet  alle  Ausfertigungen  des  Kreises.
In  dringenden  Fällen,  wenn  der  Kreisausschuß  nicht  versammelt
ist,  trifft  er  nach  Anhörung  der  ständigen  Kommission  auch  Ver-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.