Buch VII.
Die Gerechtigkeit des Heilmittels.
„Die Gerechtigkeit ist ein Verhältnis der zwischen zwei Dingen faktisch be
stehenden Übereinstimmung. Dieses Verhältnis ist stets dasselbe, welches Wesen
es auch betrachte, ob es Gott sei, oder ein Engel, oder endlich ein Mensch.
Montesquieu.
Kapitel I.
Die Ungerechtigkeit des Privatgrundbesitzes.
Wenn in Vorschlag gebracht wird, den Privatgrundbesitz abzu
schaffen, so ist die erste Frage, die entsteht, die der Gerechtigkeit. Ob
gleich durch Gewohnheit, Aberglauben und Selbstsucht oft in die ver
zerrtesten formen verdreht, so liegt doch das Gerechtigkeitsgefühl tief
inr menschlichen Geiste, und bei jedem Streite, der die Leidenschaften
aufregt, wird der Konflikt mehr um die Frage: „Vst es recht?" als um
die Frage: „Vst es weise?" toben.
Diese Tendenz der volkstümlichen Erörterungen, eine ethische
Form anzunehmen, ist nicht ohne Grund. Sie entspringt einem Gesetze
des menschlichen Geistes; sie beruht auf einer unbestimmten und instink
tiven Anerkennung wohl der tiefsten Wahrheit, die wir zu fassen ver
mögen. Weise ist nur, was gerecht, von Dauer nur, was recht ist. Nach
dem engen Maßstabe individueller Handlungen und individuellen Lebens
mag diese Wahrheit oft verdunkelt sein, aber auf dem weiteren Felde
des nationalen Lebens tritt sie allenthalben hervor.
Vch beuge mich diesem Schiedsspruch und nehme diese probe an.
wenn unsere Untersuchung der Ursache, welche niedrige Löhne und
Pauperismus zu den Begleitern des materiellen Fortschritts macht,
uns zu einem richtigen Schlüsse geführt hat, so wird derselbe die Über
tragung aus dem Gebiete der Nationalökonomie in das der Ethik ver
tragen und als Ursprung der sozialen Übel ein Unrecht aufdecken. Tut
er das nicht, so ist er widerlegt. Tut er es, so ist er durch die letzte Ent
scheidung bewiesen. Vst das Privateigentum am Grund und Boden