Full text : Fortschritt und Armut

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Buch  VII.

Die  Gerechtigkeit  des  Heilmittels.

selben  Zwecken  wertvolles  Bau-  und  Ackerland  der  Benutzung  vorenthält,
während  aber  die  Ausdehnung  des  Prinzips  des  Privateigentums
auf  den  unterirdischen  Grund  die  Benutzung  desselben  verhinderte,  gewährte ­
  sie  keine  Garantie  für  Verbesserungen.  Die  größten  Verwendungen ­
  von  Kapital  aus  «Öffnung  und  Entwicklung  von  Minen  —
Verwendungen,  die  sich  in  einzelnen  Fällen  auf  Millionen  Dollar
beliefen  —  hatten  aus  Grund  der  bloßen  Bearbeitungsgerechtsame
stattgefunden.
wären  die  Verhältnisse,  welche  die  ersten  englischen  Ansiedler
in  Nordamerika  umgaben,  derartige  gewesen,  um  ihre  Aufmerksamkeit
de  novo  auf  die  Frage  des  Grundbesitzes  zu  lenken,  so  kann  es  keinem
Zweifel  unterliegen,  daß  sie  auf  die  ersten  Prinzipien  zurückgegangen
wären,  gerade  wie  sie  in  Angelegenheiten  der  Staatsverfassung  darauf
zurückgingen;  und  der  individuelle  Grundbesitz  würde  verworfen  worden
sein,  gerade  wie  Adel  und  Monarchie  verworfen  wurden.  Aber  während
einerseits  in  dem  Lande,  von  dem  sie  kamen,  dies  System  sich  noch  nicht
völlig  entwickelt  und  dessen  Wirkungen  sich  noch  nicht  vollständig  fühlbar
gemacht  hatten,  verhinderte  andererseits  der  Umstand,  daß  in  dem
neuen  Lande  ein  unermeßlicher  Kontinent  zur  Ansiedlung  einlud,  jede
Frage  über  die  Gerechtigkeit  und  Zuträglichkeit  des  Privatbesitzes  am
Grund  und  Boden.  Denn  in  einem  neuen  Lande  scheint  der  Gleichheit
volles  Genüge  geleistet  zu  werden,  wenn  nur  niemandem  gestattet  wird,
Land  unter  Ausschluß  der  übrigen  an  sich  zu  nehmen.  Anfänglich  scheint
es  ganz  unschädlich,  dies  Land  als  absolutes  Eigentum  zu  behandeln.
Ist  doch  genug  Land  für  alle  da,  die  welches  haben  wollen,  und  die
Sklaverei,  die  in  einem  späteren  Lntwicklungsstadium  notwendig
aus  dem  individuellen  Grundbesitz  entspringt,  wird  nicht  gefühlt.
In  Virginien  und  nach  dem  Süden  zu,  wo  die  Ansiedlung  einen
aristokratischen  Lharakter  hatte,  wurde  die  natürliche  Ergänzung  der
großen  Güter,  in  welche  das  Land  verteilt  war,  in  Gestalt  der  Negersklaverei
  eingeführt.  Aber  die  ersten  Ansiedler  Neu-Lnglands  verteilten
das  Land  wie  zwölf  Jahrhunderte  vorher  ihre  Ahnen  das  Land  Britanniens ­
  behandelt  hatten,  indem  sie  jedem  Familienhaupt  seinen
Wohnplatz  und  sein  Ackerland  gaben,  während  außerhalb  der  freie
Gemeindegrnnd  lag.  was  die  großen  Eigentümer  betraf,  welche  die
englischen  Könige  durch  Patentbriefe  zu  schaffen  suchten,  so  sahen  die
Ansiedler  klar  genug  die  Ungerechtigkeit  des  angestrebten  Monopols,
und  keiner  dieser  Eigentümer  erhielt  viel  aus  ihren  Bewilligungen;
aber  der  Überfluß  an  Land  verhinderte,  daß  die  Aufmerksamkeit  auf  das
Monopol  gelenkt  wurde,  welches  der  individuelle  Grundbesitz  selbst  bei
kleinen  Flächen  mit  sich  bringen  muß,  sobald  der  Grund  und  Boden
selten  wird.  Und  so  ist  es  geschehen,  daß  die  große  Republik  der  neuen
Welt  am  Beginn  ihrer  Laufbahn  eine  Institution  angenommen  hat,
welche  den  Republiken  des  Altertums  zum  Verderben  gereichte;  daß  ein
Volk,  welches  die  unveräußerlichen  Rechte  aller  Menschen  aus  Leben,
            
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