Full text: Wirtschaft als Leben

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Ausblicke, III. 
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Wortestrug ganz abgesehen, rennen diese „Gesetze“ meistens offene 
Türen ein! Wer sie „findet“, will nun keineswegs der Selbsterkenntnis, 
er will doch der Erkenntnis dienen. Er denkt nicht im entferntesten 
an eine „Theorie vor den Tatsachen“, sondern an eine „Theorie statt 
der Tatsachen“. Das liegt ja im Wesen der „Unifikation“. Im Erfolge 
aber bietet er das Erstere an Stelle des Anderen. „Theorie statt der 
Tatsachen“ ist überhaupt nicht vorhanden, weil die Beobachtung im 
Grundsätze entbehrlich ist, und höchstens als „Bestätigung“ erscheint, 
in Wortseligkeit. „Theorie vor den Tatsachen“ aber wird hier nur 
wider Willen gefunden, und daher in einer höchst fragwürdigen un 
brauchbaren Gestalt. Will man sich deutlicher machen, wie diese 
»Gesetze“ zumeist nur einen brüllenden Gemeinplatz aussprec en, einen 
Hergang im Handeln, den man sich an den fünf Fingern a za en 
kann, nun, dann denke man einfach an die wirtschaftliche Bauernregel 
von „Angebot und Nachfrage“! Diese besonders steckt als „Kern in 
so manchem dieser „Gesetze“, mit denen nichts erreicht ist, als le 
Verekelung der ehrlichen, mühseligen Tatsachenforschung; man glaubt 
eben schon Alles, oder doch genug zu wissen. Im Erfolge ist es eine 
Art schlimmsten Raubbaues, an den Erkenntnisaufgaben der Wissen 
schaft verbrochen. Nun wären noch jene „Gesetze“ zu berühren, die 
stets die Paradepferde blieben, die sie von Anfang an waren. Unwill 
kürlich erinnert man sich an die Klage eines scharfen und ehrlichen 
Denkers, daß ihm die „historischen Gesetze“ ein unerfüllter Traum 
geblieben sind. Es verblieb eben bei jenen „Gesetzen“, die einst als 
die Verheißung eines Neuen Zeitalters in der Wissenschaft des Handelns 
begrüßt wurden: Die Wiederkehr in der jährlichen Zahl der Selbstmorde, 
Verbrechen usw . Das wären im besten Falle bloße Gesetzmäßig- 
keiten, „empirische Gesetze“, die noch nicht der Verallgemeinerung 
eines Geschehens entsprechen, noch nicht dem „Kausalgesetz“. Auch 
bloße Gesetzmäßigkeiten sind sie nur scheinbar; sie sind keineswegs 
das A, zu dem ein Gesetz, die Verallgemeinerung eines Geschehens, 
d as B sagen kann. Bei ihrer Erzielung wird ja von allem Zusammen 
hang abgesehen; mit dem hört aber zugleich das Geschehen auf, von 
dern sie eine Abfolge verraten könnten, die der Verallgemeinerung 
standhält. Es liegt dies im Wesen ihrer Erzielung, in der bloßen 
Durchzählung von Fällen, bei der man nicht an den Zusammen 
hang denkt, der zweifellos vorhanden ist, sondern an rein äußerliche 
Grenzen, innerhalb deren gezählt wird! In diesem Sinne bedeuten 
sie zunächst nichts als eine Bestätigung des Wahrscheinlichkeitskalküls. 
Ihr Nutzen als „Symptome“ bleibt ja von ihrer Würde oder Unwürde 
a!s „Gesetze“ ganz unberührt. „Symptomatisch“ ist übrigens gerade 
enfeld, Wirtschaft als Leben. V 
v- Gottl-Ottlilie
	        
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