Full text : Wirtschaft als Leben

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,Die  Grenzen  der  Geschichte“,

Sachen  ein  Geschehen  jener  besonderen  Art,  ein  Handeln  erschließen ­
  darf,  oder  sich  begnügen  muß,  diese  Vorgänge  als  kausale
Verkettungen  aufzulösen,  als  bloße  Abfolgen  von  Erscheinungen.
Denken  wir  uns  z.  B.  eine  Basaltformation,  die  durch  ihre  besonders
regelmäßigen  Formen  auffällt;  da  könnten  wir  vorübergehend  im
Zweifel  sein,  ob  hier  die  Menschenhand  oder  die  Natur  gewaltet  hat.
Entscheiden  wir  uns  für  das  letztere,  dann  hat  nicht  etwa  jene  Art
„Erklärung“  versagt;  wir  erkennen  es  einfach  als  irrig,  aus  diesen
Formen  ein  Handeln  erschließen  zu  wollen.
Freilich  kann  man  wieder  sagen,  daß  jene  Vorgänge  des  Ebnens
usw.  dem  tatsächlichen  Erfolg  nach  doch  eine  „Erklärung“  gefunden
hätten,  sobald  man  sie  kraft  ihrer  Verflechtung  als  jene  besondere  Art
Geschehen  erfaßt.  Erklärt  sind  diese  Vorgänge  dann  allerdings,
nämlich  im  Sinne  ihrer  näheren  Bestimmung,  als  Gliederteile  eines
Handelns.  Deshalb  bleibt  es  trotzdem  irreführend,  den  Vorgang
des  Erkennens  selber,  dem  diese  nähere  Bestimmung  rein  tatsächlich ­
  entspringt,  eine  „Erklärung“  zu  nennen;  denn  die  Erkenntnis
ist  hier  im  grundwesentlichen  Sinne  eins  mit  dem  Erschließen
einer  besonderen  Art  Geschehen.
Es  tritt  dann  wohl  noch  eine  wirkliche  Erklärung  hinzu;
diese  aber  bezieht  sich  bereits  auf  diese  besondere  Art  Geschehen.
Das  Handeln  wird  dann  ausdrücklich  schon  als  solches  erklärt,  und
zwar  aus  den  Bedingungen,  unter  denen  es  vollzogen
erscheint.  Dazu  gehören  einerseits  die  Bedingungen,  die  sich  auf
den  Geist  der  Verflechtung  beziehen,  auf  die  Art  und  Weise  also,  in
der  die  Handlung  in  sich  und  über  sich  hinaus  noch  mit  anderen
Handlungen  verflochten  ist;  hier  erklären  wir  uns  das  Handeln  aus
seinem  Zweckgehalt,  indem  wir,  neben  dem  „Zweck“  der  Handlung, ­
  noch  ihre  „Unterzwecke“,  ihre  „Fernzwecke“  und  „Nebenzwecke“
erkennen.  Auf  der  anderen  Seite  handelt  es  sich  um  jene  Bedingungen,
die  auf  den  Hergang  der  Handlung  von  Einfluß  waren;  hier
erfolgt  die  Erklärung  aus  der  ganzen  Sachlage,  der  gegenüber  sich
die  Handlung  abspielt.  Wir  ermessen  z.  B.  die  Hindernisse,  die  von
der  Handlung  zu  überwinden  waren,  die  Vorteile,  die  sie  ausnützen
konnte,  die  Hilfsmittel,  die  ihr  zu  Gebote  standen,  die  technischen
Kenntnisse,  von  denen  sie  getragen  erscheint.  Im  ganzen  hat  dieses
Erklären  den  Sinn,  daß  wir  gleichsam  das  Wollen,  Können  und  Wissen
erörtern,  das  sich  an  der  erschlossenen  Handlung  dokumentiert.  Wie
es  nahe  liegt,  überdeckt  sich  mit  diesem  Gebiete  eigentlicher  Erklärung
jener  zweite  Teil  der  Interpretation,  an  dem  der  Historiker  Interesse
nimmt.  Es  ist  eben  notwendig,  sich  die  Handlung  aus  den  Be ­
            
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