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der Dritte ermächtigt, die Leistung bei dem Angewiesenen im eigenen
Namen zu erheben; dieser ist befugt, für Rechnung des Anweisenden an
den Anweisnngsempfänger zu leisten.
Die Verpflichtung des Angewiesenen (im folgenden Beispiel: Fritz
Keiler & Böhme, Stuttgarts gegenüber dem Empfänger der Anweisung
(im obigen Beispiel: Carl Clajes, Stuttgarts beginnt mit der Akzep
tierung der Anweisung. Ist der schriftliche Annahmevermerk auf der
Anweisung erfolgt, so ist der Akzeptant gegen Aushändigung der guit-
tierten Anweisung zur Leistung verpflichtet. Verweigert der Angewiesene
die Annahme oder die Leistung, so hat der Anweisungsempfänger dem
Anweisenden unverzüglich Anzeige zu machen.
CE ARLOTTEN BÜRG, den 29. April 1926.
Für RM
Einen Monat nach heute zahlen Sie gegen diese meine An
weisung an Herrn Carl Clajes, Stuttgart oder dessen Order
RM
Wert in Rechnung.
Herren Fritz Keiler & Böhme
Stuttgart
Carl Berginen
Der Anweisende kann die Anweisung dem Angetvicsenen gegenüber
widerrufen, solange nicht der Angewiesene sie dem Anweisungs
empfänger gegenüber angenommen oder die Leistung bewirkt hat. Die
Anweisung erlischt weder durch Tod noch durch Eintritt der Geschäfts
unfähigkeit eines der Beteiligten. Sie kann, wie der Wechsel, giriert
werden.
Äußerlich unterscheidet sich die Anweisung vom Wechsel durch die Be
zeichnung als Anweisung und durch das Fehlen der Wechselklausel;
rechtlich dadurch, daß der Aussteller nicht wechselmäßig haftet. Lehnt
der Bezogene die Akzeptierung einer Anweisung ab, so darf Protest
mangels Annahme wohl erhoben werden, ist aber zwecklos.