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Jenem im 60., im Durchschnitt im 56. Jahre. Das Schwinden
der Kraft ist also kontraktlich nicht zu bemessen.
Diesen Nachteil der Arbeiter haben aus sittlichen Gründen
alle wohlhabenden Arbeitgeber: Guts-, Bergwerks-, Fabrik-, Werk-
stätten-Besitzer, Herrschaften rc. schon seit alten Zeiten bis heute ln
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ter behalten und ausreichend verpflegen, wenn sie m ihrem Dienst die
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Privatwohlthätigkeit mit' auf die Minderheit, bei deii ländlichen
Arbeitern meistens nur auf Gntsbczirke, und diese betragen nach der
Zählung von 1880 in Preußen nur 15 829, wahrend die Zahl der Land-
Ämeinben 37 668 bctTÖgt. gür bic Mciimi 9iibckgcbcT m b^e»
Landgemeinden: Bauern, kleinen Handwerker, Jnstleiite gilt aber das
selbe, was von den ländlichen Arbeitern gesagt wurde: ohne gesetzliche
Verpflichtung zahlen sie keinen Beitrag.
Die Allerhöchste Botschaft vom 17. November 1881 betont das
sittliche Motiv, denn sie erwartet die Losung der socialen Aufgaben
durch solche Gesetze, „welche auf ben sittlichen Fundamenten des christ
lichen Volkslebens stehen", sie will also — dies ist wenigstens
uilsere Auffassnng — die Veränderlichkeit und Vergänglichkeit ccc
menschlichen Kraft in Rechnung bringen, sie will neben jenes Nechts-
Vcrhältniß, welches der Vertrag gründet, drei Gesetze stellen, nach
welchen der Arbeitgeber in Gemeinschaft mit dem Arbeiter teil
nehmen soll, wenn die Arbeitskraft des letzteren schwindet: und
zwar das Kranken-Versichernngsgcsetz, wenn der Verlust semer Kraft
durch Krankheit ein vorübergehender, — das Unsall-Verstcherungs-
gesetz wenn der Verlust dilrch Maschinenbetriebsunfälle ein langer
oder kürzer dauernder. — die Alters- und Invaliden Versiche
rung, wenn der Verlust durch Alter und Invalidität em lebens
länglicher wird.
Die Selbsthülfe der Arbeiter allein ist nicht ausreichend,
um sie im Alter gegen Mangel und Not zu schützen. Wir übei-
zeuqen uns hiervon'durch folgende Berechnung: Drei Mark, von
13V, Millionen Arbeitern 37 Jahre lang gezahlt, Zins auf Zins,
4 vom Humbert angelegt, vervielfältigen sich nach Bleibtreu ü stnan
ziellcn Tabellen um das Vierfache. Hierzu kommen noch jene
28 221 639 Mark, welche die Verstorbenen hinterlassen, so dag beide
Kapitalien zusammen die Höhe erreichen, um jedem Arbeiter, welcher
das 56. Jahr erreicht, eine lebenslängliche Rente von fast drei Mark
monatlich zahlen zu können. (Vergi. Kretschmann Seite 9.) Diese
Rente von etwa 8 bis 9 Pfennigen pro Tag ist indessen ohne
andere Beihülfe zu klein, um die notwendigsten Lebensbedürfnisse
zu befriedigen. , .
Für die Gewährung dieser Beihülfe steht der Arbeit
geber dem Arbeiter am nächsten.
Dies führt uns wieder zu der praktischen Frage: wie hoch soll
diese Beihülfe bemessen werden? Die überwiegende Mehrzahl der
Arbeitgeber besteht in den 37 668 preußischen Landgemeinden aus
kleinen' Besitzern und Bauern, deren Jahreseinnahme sehr gering ist.