Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Noch: Übersicht 15

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Noch: Die Börsenumsatzsteuern
Steuerobjekt Steuerbefreiungen Tarif
Sofern das Entgelt der Wertpapiere oder
markifähigen Sicherheiten übörsteigt V
€

Land

3. Großbritannien

Schlußnoten, die sich auf den
Kauf oder Verkauf von Wert-»apieren
 oder marktfähigen
Sicherheiten beziehen. Der
auf einer Schlußnote angegebene
 Verkauf oder Kauf verschiedener
 Arten von Wertpapieren
 gilt als besonderes
Geschäft, das gesondert zu
versteuern ist,

5 £ bis 100 £
100, — 500 ,,
500 , — 000 ,,
1000 ,, — 500 ,,
500, — 7500
500 „„ — "000 ,, 6
“000 ,, — 7500 8
500 ,, — „7000 ,, 10
)000 ,, — 12500 ,, 12
500 „ — 15000 ,, 14 6
5000 ,, — 17500 ,, 16 0
7500 ,, — 20000 ,, 18 0
20.000 £ und darüber 1 0 9
die Stempelabgabe beträgt jedoch nur die
Hälfte der Abgabe, wenn es sich um eine
„double option‘ handelt, d. h., wenn man
sich das Recht vorbehält, an einem gewissen
 Termin die betreffenden Effekten
zu einem bestimmten Preise nach Belieben
antwader zu liefern oder zu beziehen.

4. Italien

;chlußnoten, die sich auf den
Kauf oder Verkauf von Wertpapieren
 per Kasse oder auf
Termin beziehen.

i. Bei Kassa- und Termingeschäften
 zwischen Personen,
die an öffentlichen Märkten
handeln dürfen
bei Kassageschäften
a) direkt zwischen Kontrahenten
 ........ 120
b) zwischen Banken und
Privaten ....... 0,60 „
2) durch Vermittlung zuge-JassenerPersonen(Makler)
 0,60 ‚,,
bei Termingeschäften
a) direkt zwischen Kontrahentan
 ......,. 240 ,
b) zwischen Banken und
Privaten ....... 1,20
bei Reportgeschäften bis zu
40 Tagen
A) direkt zwischen Kontrahenten
 ........ 600
b) direkt zwischen zugelasgenen
 Personen (Makler) 0,50 ,,
©) durch Vermittlung zuge-JassenerPersonen(Makler)
 3,00 ,,
Die Steuersätze betragen bei Kassageschäften
 über Staatsanleihen die Hälfte
Aar vocawöähnlirhen Stanarsätrea

5. Österreich

Der Umsatz von Effekten
(Wertpapieren) innerhalb oder
außerhalb einer inländischen
Börse.

I. Der Umsatz der Schuldverschreibungen
 der österreichischen
 Kriegsanleihen
sowie der _deutsch-österreichischen
 Staatsanleihen;
die Ausgabe neuer Wertpapiere
 durch deren Aussteller
 an den ersten Erwerber
 und der Umtausch
von zur Konvertierung gelangenden
 Wertpapieren gegen
 die neuen Stücke;
lie Übertragung neu bege-5ener,
 von einem Syndikat
(Konsortium) als ersten Nehner
 erworbenen Wertpa-»%ere
 an seine Mitglieder
:Syndikatteilnehmer, Kon-;orten),
 soweit der Abschluß
des Syndikatvertrages dem
Abschlusse des Bemessungsvertrages
 zeitlich vorangeht
ınd die Übertragung zum
Anschaffungspreise statt-Endet;

alle außerhalb der Börse
geschlossenen Umsatzge-;chäfte
 (mit Ausnahme der
Vorschuß- und Kostge-;chäfte),
 sofern hierbei kein
Kaufmann, der gewerbsmäßig
 den Effektenhandel
betreibt, tätig ist.

L

Bei Umsätzen von Dividendenpapieren,
Prämienschuldverschreibungen und zahl“
reichen. anderen festverzinslichen Schuldverschreibungen
 4 ,g für 100 S des Preises;
bei Geschäften mit Schuldverschreibungen
des Bundes, der Länder, Bezirke und Ge“
meinden und mit gewissen, diesen Schuldverschreibungen
 gleichzustellenden Wertpapieren
 0,3 g je 100 S des Preises;
bei Geschäften mit anderen Wertpapieren
0,7 g des Preises;
bei Prämiengeschäften jeweils das doP“
Delte der Sätze unter 1 bis 2.

2

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