Full text : Die Kaufkraft des Geldes

Beziehungen  der  Kaufkraft  des  Geldes  zur  Verkehrsgleichung.

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Falle  wird  neben  der  Umnennung  die  weitere  Tatsache  der  Umprägung  eingeführt. ­
  Im  ersten  Fall  blieb  die  Anzahl  der  tatsächlichen  Geldstücke  jeder
Gattung  unverändert  und  nur  ihre  Nennwerte  wurden  verdoppelt.  Im
zweiten  Fall  wurde  die  Anzahl  der  Stücke  auch  verdoppelt,  und  zwar  durch
eine  Spaltung  jeder  Münze  und  durch  deren  Umprägung  in  zwei  Münzen,
wobei  jede  der  Münzen  dieselbe  nominelle  Benennung  wie  das  ursprüngliche
Ganze  erhält,  von  dem  es  die  Hälfte  darstellt,  und  durch  analoge  Verdoppelung ­
  des  Papiergeldes.
Als  dritte  Illustration  setze  man  den  Fall,  daß  die  Regierung,  statt  die
Anzahl  der  Dollar  durch  deren  Spaltung  in  zwei  Stücke  und  durch  eine
Umprägung  der  halben  Stücke  zu  verdoppeln,  jedes  vorhandene  Geldstück
verdopple  und  das  Duplikat  dem  Besitzer  des  ursprünglichen  Geldstückes
einhändige  Q.  (Hierbei  müßten  wir  weiter  annehmen,  daß  wirksame  Maßregeln ­
  getroffen  wurden,  um  ein  eventuelles  Einschmelzen  des  Geldes  oder
seinen  Export  zu  verhüten;  andernfalls  würde  ein  großer  Teil  des  Zuwachses
an  Geld  verschwinden  und  die  Quantität  des  in  Umlauf  befindlichen  Geldes
nicht  verdoppelt  werden.)  Wenn  nun  die  Quantität  des  Geldes  in  dieser
Weise  verdoppelt  wird,  so  werden  sich  die  Preise  ganz  genau  so  verdoppeln
wie  in  dem  zweiten  Beispiel,  in  dem  es  ganz  dieselben  Nennwerte  gab.  Der
einzige  Unterschied  zwischen  dem  zweiten  und  dritten  Beispiele  besteht
in  der  Größe  und  im  Gewichte  der  Münzen.  Statt  eine  Verringerung  zu  erfahren, ­
  bleiben  die  Gewichte  der  einzelnen  Münzen  unverändert,  und  nur
ihre  Anzahl  wird  verdoppelt.  Diese  Verdoppelung  der  Anzahl  der  Münzen
muß  dieselbe  Wirkung  haben  wie  ihre  Verschlechterung  um  50  Prozent,
d.  h.  sie  muß  die  Verdoppelung  der  Preise  zur  Folge  haben.
Die  Beweiskraft  des  dritten  Beispiels  wird  noch  schlagender,  wenn  wir
der  Darstellung  Ricardos  gemäß  *  2 )  durch  die  Annahme  eines  Schlagschatzes
von  dem  dritten  auf  das  zweite  Beispiel  übergehen.  Nehmen  wir  an,  die
Regierung  behalte,  nachdem  sie  alles  Geld  verdoppelt  hat,  von  jeder  Münze
die  Hälfte  des  ursprünglichen  Wertes  für  sich,  es  werde  also  damit  das  Gewicht ­
  auf  das  der  verschlechterten  Münzen  des  zweiten  Beispiels  heruntergebracht ­
  und  so  das  einzige  Unterscheidungsmerkmal  beider  Beispiele  beseitigt. ­
  Solange  die  Anzahl  der  Münzen  unverändert  bleibt,  wird  dieser
Abzug  des  „Schlagschatzes“  ihren  Wert  nicht  beeinflussen.
1)  Vgl.  J.  S.  Mill,  Prindples  of  Political  Economy,  Teil  III,  Kap.  VIII,  §  2.  Ein  im
Prinzip  ähnliches  Beispiel,  das  von  dem  gegebenen  nur  in  der  Form  etwas  abweicht,  wird
von  Ricardo  in  seiner  Antwort  an  Bosanquet  benützt.  Siehe  Works,  2.  Aufl.,  London
(Murray),  1852,  S.  346.
2 )  Works,  2.  Aufl.,  London  (Murray),  1852,  S.  346  u.  347.  (Antwort  an  Bosanquet,
Kap.  VI);  siehe  auch  S.  213  u.  214.
            
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