Full text: Die Kaufkraft des Geldes

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III. Kapitel. 
bestimmungen unterworfen 1 ). So schwankt das gesetzlich geforderte 
Normalverhältnis der Reserven zu den Depositen von 12% bis 22% Prozent, 
wobei 15 bis 20 Prozent der gewöhnliche Prozentsatz ist. Bei der Reserve 
variiert die Teilsumme, welche aus Bargeld bestehen muß, zwischen 10 und 
50 Prozent (der Reserve) und beträgt gewöhnlich 40 Prozent. 
Eine derartige gesetzliche Regulierung der Bankreserven ist jedoch 
kein notwendiges Entwicklungsergebnis des Bankwesens. In Kanada stellt 
das Gesetz die Noten tatsächlich auf die gleiche Stufe mit den Depo 
siten. Das Bankwesen könnte in der Tat auch ohne jedwede staatliche 
Verfügung bestehen. Eine Illustration hierzu liefert das „Geld von George 
Smith“ („George Smith’s money“). Der Genannte gründete im Verein mit 
Alexander Mitchell und anderen im Jahre 1839 eine Versicherungsgesell 
schaft, welche trotz des Verbotes, „Bankprivilegien“ auszuüben, dem Inhaber 
auf Sicht zahlbare Depositenzertifikate herausgab, und diese Zertifikate ge 
langten tatsächlich wie Banknoten in Umlauf * 2 ). 
§4. 
Das Studium der Bankgeschäfte führt uns also zwei Umlaufsmittel 
gattungen vor Augen: erstens die zur Kategorie des Geldes gehörenden Bank 
noten und zweitens die Depositen, die zwar außerhalb dieser Kategorie 
liegen, jedoch einen ausgezeichneten Ersatz für Geld darstellen. Wenn wir 
diese Depositen zu der umfassenderen Kategorie der Güter zählen, so können 
wir die Güter in drei Klassen einteilen, nämlich: 1. in Geld, 2. in Depositen 
umlaufsmittel oder einfach Depositen und 3. in alle anderen Güter. Unter 
diesen Gütern gibt es sechs mögliche Austauschtypen, und zwar: 
1. Geld gegen Geld, 
2. Depositen gegen Depositen, 
3. Güter gegen Güter, 
4. Geld gegen Depositen, 
5. Geld gegen Güter, 
6. Depositen gegen Güter. 
Für unseren Zweck sind nur die letzten beiden Austauschtypen von Be 
deutung, denn diese bilden die Umlaufsmittelzirkulation (circulation of 
currency). Was die anderen vier Typen anbelangt, so ist die erste bereits 
D „Digest of State Banking Statutes“ in Reports of the National Monetary Commission, 
61. Kongreß, 2. Session, Senatsdokument Nr. 353. 
2 ) Siete Horace White, Money and Banking.
	        
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