Einfluß der Depositenumlaufsmittel auf die Gleichung usw.
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als „Geldwechsel“ und die dritte als „Tauschhandel“ (harter) erklärt
worden. Die zweite und vierte sind Banktransaktionen; zur zweiten gehören
solche wie der Verkauf von Zahlungsanweisungen für Schecks oder
die gegenseitige Ausgleichung von Bankclearings, während sich unter der
vierten Art Transaktionen wie das Deponieren oder die Zurücknahme von
Geld befinden, was vermittelst Einzahlung von Bargeld oder die Ziehung
von Schecks geschieht.
Nachdem wir die Bankbilanzen einer Analyse unterzogen haben,
können wir nunmehr die Bankdepositen oder den zirkulierenden Kredit in
die Verkehrsgleichung aufnehmen. Nach wie vor wollen wir die Quantität
tatsächlichen Geldes mit G und die Umlaufsgeschwindigkeit desselben mit U
bezeichnen. In gleicher Weise sollen die gesamten Depositen, welche durch
den Scheckverkehr Gegenstand der Übertragung sind, mit G' und die Durchschnitts-Umlaufsgeschwindigkeit
mit V bezeichnet werden. Der Gesamtwert
der während eines Jahres vorgenommenen Käufe ist daher nicht
mehr durch GU, sondern durch GU + G’U' zu bemessen. Die Verkehrsgleichung
gestaltet sich also folgendermaßen:
GU + G'ü’ = 2pQ = PE i).
Wir wollen uns nun die Verkehrsgleichung wieder mittelst eines mechanischen
Schaubildes vorstellen. In Figur 4 ist der Handel nach wie vor auf der
rechten Seite durch das Gewicht eines Komplexes verschiedener Güter veranschaulicht,
deren Durchschnittspreis durch die Entfernung vom Drehpunkte
der Wage nach der rechten Seite oder durch die Länge des Wagearmes,
an welchem das Gewicht hängt, dargestellt ist. Zur Linken wird
wieder das Geld (G) durch ein in Geldbörsenform gekennzeichnetes Gex
) Die Verkehrsgleichung wurde auch von Kemmerer in Money and Credit Instruments
in their Relation to General Prices, und zwar mit Einschluß des Bankkredits aufgestellt,
doch ist seine Darstellungsweise eine etwas verschiedene. Daß der Kredit genau so
wie das Geld auf die Preise einwirkt, ist keineswegs ein neu aufgestclltes Prinzip. Siehe
z. B. Mill, Principles of Political Economy, III. Teil, XII. Kapitel, § 1 und 2.