Full text : Finanzwissenschaft

IV.  Abschnitt.  Hilfswissenschaften  der  Staatshaushaltslehre.  33
alter  von  der  sozialen  Ordnung  und  der  Klassenbildung  abhängt,
so  hätte  er  für  die  Finanzgeschichte  Wichtiges  geleistet.
4.  Zu  jenen  Hilfswissenschaften,  die  die  Entwicklung  der  Finanzwissenschaft ­
  wesentlich  befördern,  gehört  auch  die  Finanzstatistik,
welche  uns  in  exakten  Daten  die  Gestaltung  der  Staatswirtschaft,
Einnahmen  und  Ausgaben,  aktives  und  passives  Vermögen  bietet.
Wie  die  sonstigen  Zweige  der  Statistik,  war  auch  die  Finanzstatistik
im  Anfange  mehr  die  Arbeit  von  Privatstatistikern,  mit  der  Organisierung ­
  der  amtlichen  statistischen  Bureaus  wurde  aber  auch  die
Finanzstatistik  zu  einem  Zweige  der  offiziellen  Statistik.  Auch  auf  dem
Gebiete  der  Finanzstatistik  haben  die  Arbeiten  der  internationalen
statistischen  Kongresse,  so  der  im  Jahre  1857  in  Wien  abgehaltene,
ferner  die  Kongresse  des  internationalen  Statistischen  Institutes
große  Bedeutung.  Auf  dem  Wiener  Kongreß  hat  Czörnig  das  ausführliche ­
  Programm  der  Finanzstatistik  vorgelegt.  Czörnig  hat  sich
auch  durch  die  teilweise  Verwirklichung  dieses  Programmes  Verdienste ­
  erworben;  im  Jahre  1862  erschien  sein  Werk:  „Das  österreichische ­
  Budget  in  Vergleichung  mit  jenen  der  vorzüglicheren
europäischen  Staaten“.  Die  Literatur  der  Finanzstatistik  behandelten ­
  mit  Erfolg  Blecke,  Kaufmann,  Zorn,  Schwarz,  Besobrasoff
usw.  Von  amtlichen  Publikationen  sind  namentlich  die  graphischen
Arbeiten  des  französischen  Finanzministeriums  wertvoll.  Der  statistische ­
  Kongreß  beschäftigte  sich  im  Jahre  1876  auch  mit  der
Finanzstatistik  der  Großstädte,  die  namentlich  Körösi  kultivierte.
Die  Finanzstatistik  hat  ihre  großen  Schwierigkeiten,  welche  in  dem
komplexen  Charakter  der  Staatswirtschaft  ihren  Grund  haben.  Darum ­
  setzt  eine  richtige  und  vorsichtige  Verwendung  der  finanzstatistischen ­
  Daten  eine  genaue  Kenntnis  des  Organismus  der  Staaten,
ihres  Verwaltungsorganismus  und  ihres  Finanzrechtes  voraus.

Feldes,  Finanz  Wissenschaft.

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