Full text : Die deutsche Zigarettenindustrie

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Der  geringe  deutsche  Export  richtet  sich  heute  in  der  Hauptsache ­
  nach  Holland  und  Skandinavien.  Er  wies  in  den  letzten
Jahren  (bis  1906)  dank  den  lebhaften  Exportbemühungen  der  immer
leistungsfähiger  gewordenen  Großfabrikantenschaft  wieder  einmal
eine  steigende  Tendenz  auf.  In  jüngster  Zeit  ist  er  jedoch  wieder
zurückgegangen,  was  zum  Teil  auf  die  große  Konkurrenz  zurückzuführen ­
  ist,  die  gerade  in  neuester  Zeit  den  deutschen  Zigaretten
in  Skandinavien  vom  amerikanischen  Tabaktrust  bereitet  wird 1 ),
zum  Teil  aber  auch  eine  Folge  der  gewaltigen  Zollerhöhung  ist,  die
im  Jahre  1908  (mit  Wirkung  vom  6.  5.  08  ab)  in  einem  für  den
deutschen  Export  so  wichtigen  Lande  wie  Dänemark  erfolgte.
Wurde  doch  daselbst  zu  betreffendem  Zeitpunkte  der  Zollsatz  für
Zigaretten  nicht  nur  auf  das  Doppelte  erhöht,  sondern  auch  noch
ein  Zuschlagszoll  von  30  Proz.  ad  valorem  eingeführt  1  2 )„-Ist
  der  Export  so  schon  möglichst  erschwert,  so  wird  er  es
noch  mehr  durch  die  deutschen  steuergesetzlichen  Vorschriften.
Nach  diesen  dürfen  Zigaretten,  die  von  der  Zigarettensteuer  befreit
bleiben  sollen,  nur  unter  Steueraufsicht  ausgeführt  werden,  d.  h.
sie  müssen  unter  Aufsicht  eines  hierzu  besonders  in  die  Fabrik  berufenen ­
  Steuerbeamten,  der  natürlich  auch  bezahlt  werden  muß,  in
Kisten  verpackt  werden,  die  dann  der  Beamte  versiegelt.  Für  den
Steuerbetrag  haftet  der  exportierende  Fabrikant  auch  weiterhin  noch
so  lange,  bis  der  Ausgang  über  die  Grenze  dem  am  Orte  der  Fabrik
befindlichen  Steueramte  nachgewiesen  ist.
Auf  Antrag  wird  dem  Exporteur  auch  eine  Rückvergütung
des  gezahlten  Tabakzolles  gewährt;  dieselbe  beträgt  für
Zigaretten  ohne  Mundstück  90  Mark  pro  100  Kilo  des  Reingewichts
der  Erzeugnisse 3 )  und  für  Zigaretten  mit  Mundstück  93  Mark  für
je  100  Kilo  ihres  Inhaltes  an  Tabak 4 ).
Der  Export  erstreckt  sich  im  wesentlichen  nur  auf  billigere
Fabrikate.  Es  wurden  in  den  letzten  29  Jahren  folgende  Mengen
ausgeführt:

1)  Vergl.  hierzu:  Dresdener  Handelskammerbericht  1907,  Teil  II,  Seite  121.
2)  Der  Zoll  beträgt  heute  :
1.  in  Dänemark:  0,64  Kronen  (=  0,72  Mark)  pro  Kilo  Zigaretten  und
30  Prozent  ad  valorem,
2.  in  Norwegen:  6  Kronen  (=  6,75  Mark)  pro  Kilo  Zigaretten,
3.  in  Holland:  0,4  Gulden  (=  0,67  Mark)  pro  Kilo  Zigaretten.
3)  Es  ist  hierbei  ein  Mindesttabakgehalt  von  97  Prozent  und  ein  Fabrikationsverlust ­
  von  10  Prozent  angenommen.
4)  Es  ist  ein  Fabrikationsverlust  von  10  Prozent  angenommen.
            
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