Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  IV.  Friedrich  List  und  die  nationale  Volkswirtschaftslehre.

schieht.  Weiterhin  schaffen  die  Fabriken  Nachfrage  nach  verschiedenen
Produkten,  die  eine  Abwechslung  in  der  Bewirtschaftung  des  Landes
gestattet  und  so  eine  Verteilung  der  landwirtschaftlichen  Aufgaben  unter
den  Bezirken  gemäß  ihrer  natürlichen  Beschaffenheit  herstellt,  während
in  dem  reinen  Agrarzustand  ein  jeder  für  seinen  persönlichen  Verbrauch
produziert,  ohne  daß  sich  die  Arbeitsteilung  mit  ihrer  enormen  Produktivität ­
  einstellen  kann 1 ).
Für  List  wie  für  Smith  ist  die  Industrie  daher  nicht  nur  das  natürliche ­
  Ergebnis  der  Arbeit  und  der  Sparsamkeit.  Sie  ist  selbst  eine  soziale
Kraft,  eine  Schöpferin  von  Kapital  und  individueller  Arbeit.  Sie  verdient,
se i  es  auch  um  den  Preis  einer  vorübergehenden  Störung,  in  ein  Land
aus  den  gleichen  Gründen,  wie  liberale  Einrichtungen,  eingeführt  zu
werden,  als  eine  fruchtbare  Quelle  späteren  Reichtums.  In  einem  prachtvollen ­
  Vergleich,  der  würdig  ist,  in  dem  Buch  klassischer  Bilder  der
Nationalökonomie  aufbewahrt  zu  werden,  ruft  er  aus:  „Es  ist  wahr,  die
Erfahrung  lehrt,  daß  der  Wind  den  Samen  aus  einer  Gegend  in  die  andere
tr ägt,  und  daß  auf  diese  Weise  öde  Heiden  in  dichte  Wälder  verwandelt
worden  sind;  wäre  es  aber  darum  weise,  wenn  der  Forstwirt  zuwarten
wollte,  bis  der  Wind  im  Lauf  von  Jahrhunderten  diese  Kulturverbesserung
bewirkt?  Wäre  es  töricht,  wenn  er  durch  Besamung  öder  Strecken  diesen
j^weck  im  Lauf  weniger  Jahrzehnte  zu  erreichen  sucht?  Die  Geschichte
p  rt  uns ’  daß  ganze  Nationen  mit  Erfolg  getan  haben,  was  wir  diesen
l-orstmann  tun  sehen“ 2 ).  Das  Mittel,  das  sie  angewendet  haben,  war
der  Zolltarif.
Indem  er  sich  auf  diesen  Gesichtspunkt  stellt,  schlägt  er  seinen
Gegnern  ihre  stärksten  Waffen  aus  der  Hand.  Alles,  was  man  ihm  vorwerfen ­
  kann,  ist,  daß  die  Fabriken  ihre  volle  Wirkung  nur  dann  ausüben,
wenn  sie  schon  ihre  Existenzberechtigung  in  der  natürlichen  Entwicklung
ß r  Nation  gefunden  haben,  wenn  sie  zu  ihrer  Errichtung  keine  allzu
schweren  Opfer  verlangen,  —  mit  einem  Wort,  wenn  der  Platz,  auf  dem
er  Pörster  seinen  Samen  pflanzen  will,  bereit  ist,  ihn  zu  empfangen.
Was  vorausgeht,  läßt  schon  vermuten,  daß  die  LisEsche  Auffassung
v °. m  Schutzzoll  ihre  eigenartigen  Züge  aufweist.  Er  ist  nicht  ein  Universal-;
 r ‘ ltt( d-  das  man  gleichmäßig  auf  alle  Länder,  auf  alle  Epochen  und  auf
cU  e  Erzeugnisse  anwenden  kann.  Er  ist  ein  besonderes  Verfahren,  das
seine  Berechtigung  nur  unter  ganz  bestimmten  Umständen  und  unter
gewissen  bestimmten  Bedingungen  hat.  Im  Folgenden  geben  wir  die
au ptzüge  dieses  Schutzzollsystems  wieder,  wie  er  selbst  sie  definiert  hat:
1-  Das  System  des  Schutzzolls  ist  nur  in  einem  einzigen  Fall  begütigt; ­
  wenn  sein  Zweck  die  industrielle  Erziehung  einer  Nation
zieh  *1  Vgi '  d* e  Kap.  XVII  bis  XXV,  in  denen  er  die  Manufakturkraft  in  ihren  Bem
 it  einer  jeden  der  großen  industriellen  Kräfte  eines  Landes  untersucht,
>  Nat.  Syst.  S.  174,  Cotta.  Ausg.  1841.

lf  ff
            
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