412
Anhang zum XII. Kapitel.
G', U', P und II nötigen Korrekturen sind aber noch unbedeutender. Der
Einfachheit wegen nehmen wir an, daß die bei G und G' vorzunehmenden
prozentualen Korrekturen einander gleich sind, und daß auch die bei U
und TJ' vorzunehmenden Korrekturen einander gleich sind. Dies ist eine
berechtigte Annahme, doch selbst wenn irgendeine andere Annahme vorläge,
so würde dies die Endresultate kaum ändern.
Eine gleichzeitige Korrektur von 1 Prozent bei G und G' bewirkt eine
Korrektur von 1 Prozent bei GU + G'U'. Ebenso wird eine gleich -
Obere fortlaufende Linie: PH ursprünglich.
Untere „ „ : GTJ+G'U' ursprünglich.
Punktierte Linie: PH und GTJ+G'U' berichtigt.
Fig. 20.
zeitige: Korrektur von 1 Prozent bei U und V' eine Korrektur von 1 Prozent
bei GU + G' U' hervorrufen. Wir können somit die Korrektur von GU +
G’U' tatsächlich als aus zwei Teilen bestehend betrachten: aus der Korrektur
von G und G' und aus der Korrektur von U und U'. Da die G genauer
festgestellt wurden als die U, so muß deren Korrektur geringfügiger sein.
Die für das Jahr 1897 für GU + G' U' festgesetzte Gesamtkorrektur beträgt
daher 3 Prozent, von denen wir 1 Prozent G und G' und die verbleibenden
2 Prozent U und U' zuweisen. Das heißt: Wir erhöhen die berechneten Werte
von G und G' um 1 Prozent sowie jene von U und U' um 2 Prozent, und bewirken
damit (ungefähr) die gewünschte Erhöhung von 3% für GU+G’U'. Auf