Metadata : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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ischen  Beobachter  klar  war,  daß  eine  erhebliche  Beschneidung
des  Schutzsystems  nicht  abzuwenden  war,  haben  interessierte
Produzenten  beständig  gegen  das  Unabwendbare  gekämpft,  indem
sie  sich  einzureden  versuchten,  daß  die  Änderungen  vermieden
oder  hinausgeschoben  werden  könnten.  Die  gleiche  Unwilligkeit
gegenüber  einem  unwillkommenen  Zustande  wird  wohl  auch  in
den  drei  Jahren,  bevor  der  Zucker  ganz  frei  wird,  zutage  treten.
Die  Taktik  der  Protektionisten  deutet  auf  mancherlei  Art  an,  daß
sie  auf  eine  Wiederkehr  der  guten  alten  Zeiten  hoffen.  Unter
solchen  Umständen  kann  man  wohl  kaum  eine  wohlerwogene  Anpassung ­
  an  die  Bedingungen  des  neuen  Tarifs  erwarten  und,  wenn
das  jetzige  Programm  tatsächlich  bis  zum  letzten  Ende  ausgeführt
wird,  so  werden  wohl  die  Zuckerproduzenten  im  Jahre  1916
ebenso  schlecht  darauf  vorbereitet  sein,  wie  es  jetzt  der  Fall  ist.
Die  taktischen  und  politischen  Gründe  für  die  Zollfreiheit  des
Zuckers  bestehen  darin,  daß  man  hierdurch  die  Kosten  des  Lebensunterhalts ­
  zu  ermäßigen  glaubt.  Hier  kommt  eine  Ware  in  Frage,
die  allgemein  gebraucht  und  durch  den  bestehenden  Zoll  verteuert
wird  und  die  ziemlich  sicher  nach  Abschaffung  des  Zolles  billiger
Werden  wird.  Allerdings  können  inzwischen  mißliche  Ernteverhältnisse ­
  die  Wirkung  bis  zum  Jahre  1916  eventuell  in  Frage
Hellen.  In  diesem  Falle  wird  die  Abschaffung  des  Zolles  zwar
wicht  dazu  beitragen,  den  Preis  des  Zuckers  zu  ermäßigen,  wohl
aber  wird  sie  verhüten,  daß  er  noch  teurer  wird.
Wie  verhält  sich  nun  die  Zollfreiheit  des  Zuckers  zu  dem
Prinzip  des  „Wettbewerbs-Tarifs“  oder  der  „illegitimen  Industrien“? ­
  Der  Import  von  Zucker  ist  immer  groß  gewesen.  Soweit ­
  Kohrzucker  in  Betracht  kommt,  hat  stets  eine  Konkurrenz
bestanden  zwischen  den  einheimischen  Produzenten  untere
 'Pander  und  zwischen  diesen  und  den  ausländischen.  Die
Produktion  von  Rohr-  und  Rübenzucker  ist  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  so  legitim  gewesen,  wie  dies  nur  bei
e 'Per  hoch  geschützten  Industrie  der  Fall  sein  kann.  Viel-Dicht
  mag  der  Umstand,  daß  die  Zuckerpflanzer  von
Hawaii  und  Porto  Rico  und  in  geringerem  Maße  die  von  Kuba
lm d  den  Philippinen  sich  unter  den  durch  den  Zoll  Begünstigten
befanden,  dazu  beigetragen  haben,  daß  die  Stellung  zu  der  Zolltra
 Se  sich  nicht  änderte.  In  der  Hauptsache  aber  muß  die  Ab-
            
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