Full text: Inflation und Geldentwertung

Steuerpolitische Maßnahmen. 
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festzustellen. Sobald jedoch die Zwangsanleihe in großen Summen 
umgelegt werden soll — und solche können nur in Frage kommen, 
wenn eine wirksame Bekämpfung der Inflation eintreten soll —, 
wird es nicht zu umgehen sein, auf die Zusammensetzung des Ver 
mögens der einzelnen Zensiten Rücksicht zu nehmen. Wenn jemand 
sein ganzes Vermögen in Gestalt von Papiergeld im Schrank auf 
bewahrt oder in Gestalt von Depositen bei den Banken liegen hat, 
so kann er ganz anders zu einer Zwangsanleihe beisteuern als der, 
der sein Vermögen in Grund und Boden oder in einer Unternehmung 
angelegt hat. Das Hauptbedenken gegen eine allgemeine Zwangs 
anleihe liegt also darin, daß sie auf die Zweckbestimmung der ein 
zelnen Vermögen keine Rücksicht nimmt. Die Zwangsanleihe 
fordert von dem reinen Rentenvermögen den gleichen Betrag wie 
von dem Produktionsvermögen, obwohl bei ersterem vielleicht frei 
willig ein höherer Betrag in ordentlichen Anleihen angelegt würde, 
während vom Produktionsvermögen Teile genommen werden, die 
besser der Produktion erhalten blieben, zur Vermehrung der Güter 
dienten und dadurch dem Steuerfiskus eine laufende Einnahme 
quelle erschlössen. Wollte man aber bei der Umlegung einer Zwangs 
anleihe auf die Zweckbestimmung der einzelnen Vermögen Rück 
sicht nehmen, so würden sich die größten Schwierigkeiten in den 
Weg stellen. Solange daher die öffentlichen Finanzverwaltungen 
noch einigermaßen in der Lage sind, auf die Produktivität der 
Volkswirtschaft Rücksicht zu nehmen und nicht ausschließlich 
politische oder finanzielle Notzustände ihr Handeln bestimmen, 
kann die Ausgabe einer Zwangsanleihe als Mittel zur Bekämpfung 
der Inflation nicht in Betracht kommen. 
IV. Steucrpolitische Maßnahmen. 
Das Schwergewicht der finanziellen Maßnahmen zur Beseitigung 
der Inflation und zum Abhau der Preise wird demnach in der 
Steuerpolitik zu suchen sein. 
1. Das erste und wichtigste Erfordernis aller öffentlichen Fi 
nanzpolitik wird sein müssen, daß mit der Schuldaufnahme zur 
Bestreitung der laufenden und dauernden Ausgaben Schluß ge 
macht wird. Während des Krieges hat sich das Reich nicht nur 
die Mittel für die großen einmaligen und unmittelbaren Ausgaben 
des Krieges, sondern auch für einen Teil der laufenden und dauern 
den Ausgaben durch Begebung von Schatzanweisungen und An-
	        
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