Full text: Inflation und Geldentwertung

Anleihepolitische Maßnahmen. 
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der freiwilligen Anleihen wegen der damit verbundenen Schonung 
der aufgeblähten Kaufkraft nur in ganz beschränktem Umfange 
zum Abbau der Preise beitragen können 1 ). 
2. Grundsätzlich gelten die gleichen Überlegungen für die — 
als das entscheidende Mittel gegen die Inflation empfohlene — 
finanzpolitisch durchaus erforderliche Umwandlung der schwe 
benden Schulden des Reiches, der Einzelstaaten und Kommunen 
in konsolidierte Anleihen dieser Körperschaften. Die große Gefahr 
für die Preise besteht darin, daß die Umwandlung der kurz 
fristigen Schatzanweisungen in Papiergeld (durch Rückgabe an 
die vermittelnde Reichsbank) jederzeit möglich ist. Solange das 
Versprechen von dem Rückkauf und der bevorzugten Lombar 
dierung der Kriegsanleihe gilt, ist diese Gefahr auch dann nicht 
wesentlich geringer, wenn der Umtausch der Reichsschatzanweisun 
gen in Kriegsanleihe wirklich erfolgt ist: sowohl bei der Kriegs 
anleihe als auch bei den Reichsschatzanweisungen ist die Um 
wandlung der latenten Kaufkraft in mobile Kaufkraft, in Geld, 
möglich. Da jedoch mit den Schatzanweisungen keine Kursver 
luste und sonstige Kosten verknüpft sind, die Rückverwandlung 
in Geld in einfachster Weise vor sich geht, so wird zweifellos die 
Reichsschatzanweisung als Mittel zur Aufspeicherung der Kaufkraft 
von vielen Einzelwirtschaften bevorzugt. Nur wenn es gelänge, 
die gesamte Summe der schwebenden Schulden in feste Anleihen 
umzuwandeln, aus denen die Wiederflüssigmachung der Kapitalien 
ausschließlich durch bereitstehende andere Kapitalien erfolgen 
könnte, würde ein großer Teil der überschüssigen Kaufkraft tatsäch 
lich und dauernd vom Gütermarkt abgezogen werden. Denn die 
schwebenden Schulden der öffentlichen Körperschaften dürften sich 
am 1. Juli 1919 insgesamt auf 80 Milliarden Mark belaufen, die zum 
größten Teil als Deckung von kurzfristigen Depositen und Kassen 
reserven dienen. Bei einer solchen Umwandlung der schwebenden 
Schulden in feste Anleihen würden also in erster Linie die Depo 
siten der Banken zusammenschmelzen und gegebenenfalls Teile 
der thesaurierten Noten zurückströmen. Entsprechend würden 
die Schatzanweisungen des Reiches und der Gliedstaaten aus den 
Beständen der Kreditinstitute und der sonstigen Einzelwirt- 
*) Das hebt auch Heyn (Bankarchiv vom 15. Januar 1919) richtig gegen 
Pistorius hervor, wenn dieser glaubt, daß durch Aufbringung einer Anleihe die 
Geldentwertung beseitigt werde.
	        
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