Anleihepolitische Maßnahmen.
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der freiwilligen Anleihen wegen der damit verbundenen Schonung
der aufgeblähten Kaufkraft nur in ganz beschränktem Umfange
zum Abbau der Preise beitragen können 1 ).
2. Grundsätzlich gelten die gleichen Überlegungen für die —
als das entscheidende Mittel gegen die Inflation empfohlene —
finanzpolitisch durchaus erforderliche Umwandlung der schwe
benden Schulden des Reiches, der Einzelstaaten und Kommunen
in konsolidierte Anleihen dieser Körperschaften. Die große Gefahr
für die Preise besteht darin, daß die Umwandlung der kurz
fristigen Schatzanweisungen in Papiergeld (durch Rückgabe an
die vermittelnde Reichsbank) jederzeit möglich ist. Solange das
Versprechen von dem Rückkauf und der bevorzugten Lombar
dierung der Kriegsanleihe gilt, ist diese Gefahr auch dann nicht
wesentlich geringer, wenn der Umtausch der Reichsschatzanweisun
gen in Kriegsanleihe wirklich erfolgt ist: sowohl bei der Kriegs
anleihe als auch bei den Reichsschatzanweisungen ist die Um
wandlung der latenten Kaufkraft in mobile Kaufkraft, in Geld,
möglich. Da jedoch mit den Schatzanweisungen keine Kursver
luste und sonstige Kosten verknüpft sind, die Rückverwandlung
in Geld in einfachster Weise vor sich geht, so wird zweifellos die
Reichsschatzanweisung als Mittel zur Aufspeicherung der Kaufkraft
von vielen Einzelwirtschaften bevorzugt. Nur wenn es gelänge,
die gesamte Summe der schwebenden Schulden in feste Anleihen
umzuwandeln, aus denen die Wiederflüssigmachung der Kapitalien
ausschließlich durch bereitstehende andere Kapitalien erfolgen
könnte, würde ein großer Teil der überschüssigen Kaufkraft tatsäch
lich und dauernd vom Gütermarkt abgezogen werden. Denn die
schwebenden Schulden der öffentlichen Körperschaften dürften sich
am 1. Juli 1919 insgesamt auf 80 Milliarden Mark belaufen, die zum
größten Teil als Deckung von kurzfristigen Depositen und Kassen
reserven dienen. Bei einer solchen Umwandlung der schwebenden
Schulden in feste Anleihen würden also in erster Linie die Depo
siten der Banken zusammenschmelzen und gegebenenfalls Teile
der thesaurierten Noten zurückströmen. Entsprechend würden
die Schatzanweisungen des Reiches und der Gliedstaaten aus den
Beständen der Kreditinstitute und der sonstigen Einzelwirt-
*) Das hebt auch Heyn (Bankarchiv vom 15. Januar 1919) richtig gegen
Pistorius hervor, wenn dieser glaubt, daß durch Aufbringung einer Anleihe die
Geldentwertung beseitigt werde.