Full text : Die Entwickelung zum Socialismus

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riums  sollten  die  Eisenbahnen  und  Bergwerke,  die  Emissionsbank ­
  und  die  Versicherungsanstalten  unterstellt  sein;
es  sollte  Bazare  für  den  Kleinhandel  und  Niederlagen  für
den  Grosshandel  einrichten  mit  dem  Recht,  je  nach  dem
Werte  der  eingelegten  Waren,  eine  Art  Warengeld  auszugeben. ­
  Der  Profit,  den  der  Staat  aus  allen  diesen  Unternehmungen ­
  ziehen  würde,  sollte  zunächst  zur  Zahlung  des
Capitals  und  der  Zinsen  für  die  bei  diesen  Operationen  benötigten ­
  Mittel  dienen  ;  mit  dem,  was  übrig  blieb,  sollte  das
Arbeiterbudget  dotiert  werden  (Budget  ouvrier).*)
Dieses  Budget  sollte  zur  Schaffung  von  ländlichen  und
industriellen  Arbeiterassociationen  dienen,  denen  der  Staat
durch  Creditgarantieen  den  Kauf  von  Productionsmitteln
ermöglichte.
„Da  diese  Einrichtung,“  so  sagt  Louis  Blanc,  „bedeutende ­
  Mittel  erfordert,  so  würde  die  Zahl  der  Werkstätten ­
  zunächst  streng  begrenzt  werden  ;  aber  gerade
durch  ihre  Organisation  würde  ihnen  eine  ungeheure  Ausdehnungsfähigkeit ­
  innewohnen.
Da  der  Staat  als  der  alleinige  Gründer  der  gesellschaftlichen ­
  Productionsstätten  (ateliers  sociaux)  angesehen ­
  wird,  so  würde  er  die  Statuten  bestimmen.  Von
der  Volksvertretung  durchberaten  und  beschlossen,  hätten
diese  Vorschriften  Form  und  Kraft  von  Gesetzen.
Zur  Arbeit  in  den  Nationalwerkstätten  würden,  bis
zum  Betrage  des  zunächst  zum  Ankauf  der  Productionsmittel
  gesammelten  Capitals,  alle  Arbeiter  berufen  werden,
die  moralische  Garanticen  böten.
Da  die  verkehrte  und  antisociale  Erziehung  der  heutigen ­
  Generation  kein  anderes  Mittel  zur  Steigerung  des
Wetteifers  und  des  Mutes  wirksam  sein  lässt,  als  dio
höhere  Bezahlung,  so  würde  die  Verschiedenheit  der  Löhne
der  Verschiedenheit  der  Functionen  angepasst  werden.
Eine  ganz  neue  Erziehungsmethode  muss  in  diesem  Puñete

*)  Vergl.  Menger:  Das  Recht  auf  den  vollen  Arbeitsertrag.
            
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