Kapitel VH.
Wettbewerb und Zusammenarbeit.
Die wirtschaftliche Welt, so wie sie sich uns darstellt mit
den von uns vorgeführten wesentlichen Charakterzügen, mit
dem Eigennutz als Beweggrund und dem Gewinn als Ziel
— mit der Trennung zwischen Eigentum und Arbeit, die von
der Erblichkeit, dem Zinsleihen und der Rente herrührt — mit
der durch das Lohnwesen geschaffenen Trennung zwischen
Kapitalisten und Proletariern — diese Welt scheint der Ver
wirklichung sozialer Gerechtigkeit und des sozialen Friedens
kaum günstig zu sein.
Und doch geht diese Welt schlecht und recht weiter,
und die Volkswirtschaftler, wenigstens die der liberalen
Schule, haben sich bemüht zu beweisen, daß sie besser im Gang
sei als es den Anschein hat, weil sie von gewissen Gesetzen
regiert wird, die sie Naturgesetze nennen, und die letzten Endes
das allgemeine Wohl zu sichern bestimmt seien.
Die optimistische Auffassung der Wirtschaftsordnung, so
weit man in wenigen Zeilen ein und ein halbes Jahrhundert
Geschichte und Hunderte von Bänden Theorie zusammenfassen
kann, ist die folgende:
1. Der Mensch wird vom Eigennutz geleitet, der ihn
dazu treibt, bei allen Handlungen des Wirtschaftslebens den
höchsten Gewinn zu suchen, und dieser Eigennutz bildet die
durch nichts zu ersetzende Triebfeder seines Handelns.
2. Aber die individuelle Verfolgung des Nutzens steht
keineswegs im Gegensatz zu dem allgemeinen Interesse: im
Gegenteil, denn es spornt jeden Erzeuger an, das am besten
Verkäufliche zu produzieren. Was wird nun nach dem Gesetz
von Angebot und Nachfrage zum höchsten Preis verkauft,
an Waren oder Diensten? Doch wohl das, was am meisten
verlangt wird, was im wirtschaftlichen Sinne des Wortes das