Wettbewerb und Zusammenarbeit. ’8T
bett Preis bet Waren zu erhöhen ober an bet Qualität zu
sparen, inbem er Rohstoffe von geringerer Qualität beMtzch
und inbem er auf bie abschüssige Bahn bet Lebensnttttel-
fälschung sich begibt.
Was bas Gesetz bes Wettbewerbes anlangt, welches
bie Volkswirtschaftler gern — wie bie Juristen, wenn
sie von bet Verjährung sprechen — als ben „Beschützer bes
Menschengeschlechts" bezeichnen möchten, so müßte man sich
über bie Bedeutung bieses Wortes verstänbigen; benn es hat
zwei streng verschiebene Bebeutungen.
Soweit ni au unter freiem Wettbewerb die Freiheit ber
Arbeit, bie Freiheit bes Austauschs und ber Beförderung,
die offene Tür, die sperrangelweit offene, zwischen allen Län
dern versteht — in diesem Sinne sind bie dem Wettbewerb
zugeschriebenen Wohltaten nicht übertrieben; in diesem Falle
ist es richtig, daß er der Beschützer der Verbraucherinteressen
ist, und daß diese es grausam empfinden werden, wenn er
einmal aussetzt, wie das seit dem Kriege der Fall war.
Aber der Wettbewerb im gewöhnlicheren Sinne des Wortes
(noch besser durch das englische Wort competition gekenn
zeichnet) ist der Krieg aus wirtschaftlichem Gebiet, der Kampf
ums Dasein (struggle for life); was diesen anlangt, so
haben wir keinen vernünftigen Grund, ihn in einer normalen
Gesellschaft beizubehalten, und wir hoffen ihn bald durch sein
Gegenteil, die Zusammenarbeit, ersetzt zu sehn. In dieser
Gestalt schafft der Wettbewerb nur eine Vergeudung von
Kräften und Gütern, und wenn der Verbraucher auch manch
mal von den Schlägen, die sich die Konkurrenten versetzen,
Nutzen ziehen mag, so ist das doch eben nur gelegentlich und
zeitweise der Fall. Er kann in der Tat kaum einer der beiden
folgenden Eventualitäten entgehn:
Entweder werden sich die Konkurrenten, kampfesmüde,
auf seine Kosten versöhnen, das heißt, einen Bund
schließen. Dieser Bund, der Trust oder Kartell
heißt — oder der selbst ohne diese großklingenden Namen
ganz einfach in dem stillschweigenden Einverständnis aller
Händler ein und derselben Stadt, der Fleischer, Bäcker,
Krämer, Ärzte usw. besteht, daß sie nämlich zum selben Preis
verkaufen sollen — dieser Bund wird immer häufiger: er wird
sogar das allgemeine Gesetz des Handels. Ein Kaufmann, der
zu einem niedrigeren Preise als seine Konkurrenten verkaufen
würde, würde disqualifiziert werden, selbst wenn er nicht