Full text: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

Wettbewerb und Zusammenarbeit. ’8T 
bett Preis bet Waren zu erhöhen ober an bet Qualität zu 
sparen, inbem er Rohstoffe von geringerer Qualität beMtzch 
und inbem er auf bie abschüssige Bahn bet Lebensnttttel- 
fälschung sich begibt. 
Was bas Gesetz bes Wettbewerbes anlangt, welches 
bie Volkswirtschaftler gern — wie bie Juristen, wenn 
sie von bet Verjährung sprechen — als ben „Beschützer bes 
Menschengeschlechts" bezeichnen möchten, so müßte man sich 
über bie Bedeutung bieses Wortes verstänbigen; benn es hat 
zwei streng verschiebene Bebeutungen. 
Soweit ni au unter freiem Wettbewerb die Freiheit ber 
Arbeit, bie Freiheit bes Austauschs und ber Beförderung, 
die offene Tür, die sperrangelweit offene, zwischen allen Län 
dern versteht — in diesem Sinne sind bie dem Wettbewerb 
zugeschriebenen Wohltaten nicht übertrieben; in diesem Falle 
ist es richtig, daß er der Beschützer der Verbraucherinteressen 
ist, und daß diese es grausam empfinden werden, wenn er 
einmal aussetzt, wie das seit dem Kriege der Fall war. 
Aber der Wettbewerb im gewöhnlicheren Sinne des Wortes 
(noch besser durch das englische Wort competition gekenn 
zeichnet) ist der Krieg aus wirtschaftlichem Gebiet, der Kampf 
ums Dasein (struggle for life); was diesen anlangt, so 
haben wir keinen vernünftigen Grund, ihn in einer normalen 
Gesellschaft beizubehalten, und wir hoffen ihn bald durch sein 
Gegenteil, die Zusammenarbeit, ersetzt zu sehn. In dieser 
Gestalt schafft der Wettbewerb nur eine Vergeudung von 
Kräften und Gütern, und wenn der Verbraucher auch manch 
mal von den Schlägen, die sich die Konkurrenten versetzen, 
Nutzen ziehen mag, so ist das doch eben nur gelegentlich und 
zeitweise der Fall. Er kann in der Tat kaum einer der beiden 
folgenden Eventualitäten entgehn: 
Entweder werden sich die Konkurrenten, kampfesmüde, 
auf seine Kosten versöhnen, das heißt, einen Bund 
schließen. Dieser Bund, der Trust oder Kartell 
heißt — oder der selbst ohne diese großklingenden Namen 
ganz einfach in dem stillschweigenden Einverständnis aller 
Händler ein und derselben Stadt, der Fleischer, Bäcker, 
Krämer, Ärzte usw. besteht, daß sie nämlich zum selben Preis 
verkaufen sollen — dieser Bund wird immer häufiger: er wird 
sogar das allgemeine Gesetz des Handels. Ein Kaufmann, der 
zu einem niedrigeren Preise als seine Konkurrenten verkaufen 
würde, würde disqualifiziert werden, selbst wenn er nicht
	        
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