Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

    
  
entscheidet sich bald nach dem Austritt aus der Schule für einen 
Beruf, so dass die Wahl fast immer zwischen dem 14. und 16. 
Altersjahr getroffen wird; diejenigen, welche erst nach dem voll- 
endeten 18. Altersjahr zu wählen beginnen, lassen in Bezug auf 
Intelligenz so viel zu wünschen übrig, dass sie sich für die Glas- 
industrie nicht eignen. Der Lehrling ist seinem Meister unter- 
stellt, zuerst als Anfänger, später je nach seinen Fortschritten als 
Motzer. Soll er etwas Rechtes lernen, so muss er während der 
ganzen Lehrzeit bei seinem Meister bleiben; er darf nicht ab- 
wechslungsweise einem andern Meister zugeteilt werden. Auch 
nimmt kein Meister einen Lehrling an, wenn er mit ihm nicht eine 
bestimmte Zeit ununterbrochen arbeiten kann. Mit dem Schichten- 
wechsel des Meisters muss daher notwendigerweise auch der 
Lehrling die Schicht wechseln, d. h. er geht mit seinem Meister 
von der Tagesschicht zur Nachtschicht über, Die Auffassung, es 
handle sich nur um eine Angewöhnung an die Nachtarbeit, trifft 
in der Glasindustrie nicht zu, sondern der Lehrling wird durch 
die Arbeit zum Schichtenwechsel gezwungen. Die Glasmacher- 
familien ziehen .ihre Söhne mit. Vorliebe im Berufe des Vaters 
nach. Auf diese Weise bleibt die Familie bei einander; sie findet 
in ein und demselben Geschäft Arbeit und Auskommen. Unter 
der Aufsicht und Leitung des Vaters wird der Sohn frühzeitig be- 
fähigt, einen selbständigen Posten einzunehmen und den Verdienst 
zu steigern. Die Väter halten aber auch aus dem Grund darauf, 
frühzeitig mit dem Anlernen der Söhne zu beginnen, weil die Er- 
fahrung zeigt, dass diese später die nötige Fertigkeit nicht mehr 
erreichen. Ein Verbot‘ der Nachtarbeit für Jünglinge unter acht- 
zehn Jahren würde das Heranziehen von Lehrlingen gänzlich aus- 
schliessen... Es wäre gleichbedeutend mit einem Erlass, dass in 
Zukunft in der schweizerischen Glasindustrie — es handelt sich 
um die Glashütten Bülach, Hergiswil, Küsnacht, Wauwyl und 
Monthey, die ungefähr vier Fünftel des schweizerischen Flaschen- 
bedarifes decken — keine Schweizer mehr beschäftigt, sondern dass 
die Arbeiter, wie zur Zeit der Installation der Glasfabriken, aus- 
gelernt aus dem Ausland bezogen werden sollten. 
Es ist uns nicht bekannt, ob in andern Industrien ähnliche 
Verhältnisse und Bedürfnisse bestehen. Jedenfalls ist aber Grund 
genug vorhanden, diese Frage noch einer näheren Prüfung zu 
unterziehen und es von dem Resultat der Untersuchung abhängig 
    
  
  
  
  
     
  
   
   
      
  
   
   
      
     
    
     
  
  
  
  
   
    
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.