Full text : Zur Revision des Fabrikgesetzes

   

 

entscheidet sich bald nach dem Austritt aus der Schule für einen
Beruf, so dass die Wahl fast immer zwischen dem 14. und 16.
Altersjahr getroffen wird; diejenigen, welche erst nach dem vollendeten
 18. Altersjahr zu wählen beginnen, lassen in Bezug auf
Intelligenz so viel zu wünschen übrig, dass sie sich für die Glasindustrie
 nicht eignen. Der Lehrling ist seinem Meister unterstellt,
 zuerst als Anfänger, später je nach seinen Fortschritten als
Motzer. Soll er etwas Rechtes lernen, so muss er während der
ganzen Lehrzeit bei seinem Meister bleiben; er darf nicht abwechslungsweise
 einem andern Meister zugeteilt werden. Auch
nimmt kein Meister einen Lehrling an, wenn er mit ihm nicht eine
bestimmte Zeit ununterbrochen arbeiten kann. Mit dem Schichtenwechsel
 des Meisters muss daher notwendigerweise auch der
Lehrling die Schicht wechseln, d. h. er geht mit seinem Meister
von der Tagesschicht zur Nachtschicht über, Die Auffassung, es
handle sich nur um eine Angewöhnung an die Nachtarbeit, trifft
in der Glasindustrie nicht zu, sondern der Lehrling wird durch
die Arbeit zum Schichtenwechsel gezwungen. Die Glasmacherfamilien
 ziehen .ihre Söhne mit. Vorliebe im Berufe des Vaters
nach. Auf diese Weise bleibt die Familie bei einander; sie findet
in ein und demselben Geschäft Arbeit und Auskommen. Unter
der Aufsicht und Leitung des Vaters wird der Sohn frühzeitig befähigt,
 einen selbständigen Posten einzunehmen und den Verdienst
zu steigern. Die Väter halten aber auch aus dem Grund darauf,
frühzeitig mit dem Anlernen der Söhne zu beginnen, weil die Erfahrung
 zeigt, dass diese später die nötige Fertigkeit nicht mehr
erreichen. Ein Verbot‘ der Nachtarbeit für Jünglinge unter achtzehn
 Jahren würde das Heranziehen von Lehrlingen gänzlich ausschliessen...
 Es wäre gleichbedeutend mit einem Erlass, dass in
Zukunft in der schweizerischen Glasindustrie — es handelt sich
um die Glashütten Bülach, Hergiswil, Küsnacht, Wauwyl und
Monthey, die ungefähr vier Fünftel des schweizerischen Flaschenbedarifes
 decken — keine Schweizer mehr beschäftigt, sondern dass
die Arbeiter, wie zur Zeit der Installation der Glasfabriken, ausgelernt
 aus dem Ausland bezogen werden sollten.
Es ist uns nicht bekannt, ob in andern Industrien ähnliche
Verhältnisse und Bedürfnisse bestehen. Jedenfalls ist aber Grund
genug vorhanden, diese Frage noch einer näheren Prüfung zu
unterziehen und es von dem Resultat der Untersuchung abhängig

    
 
 
 
 
    
 
  
  
     
 
  
  
     
    
   
    
 
 
 
 
  
   
  
            
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