Full text : Zur Revision des Fabrikgesetzes

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einzuhalten; immerhin soll die angefangene Arbe
vollendet werden.

Rücktritt aus wichtigen Gründen.

Die Vorschrift des Artikels 8, Absatz 5, des Entwurfes der

Fabrikinspektoren ist dem bisherigen Artikel 9 des Fabrikgesetzes
$ Eıtnommen, mit der Auslassung, dass die einseitige sofortige Auf-S



lösung des Dienstverhältnisses auch dann stattfinden könne, wenn

der Arbeiter sich einer angefangenen Arbeit unfähig erweist. Der

Vorschlag der Fabrikinspektoren lautet:

„Innerhalb obiger Frist darf einseitig das Verhältnis von
dem Fabrikinhaber nur dann aufgelöst werden, wenn sich
der Arbeiter einer bedeutenden Verletzung der Fabr rikordnung
schuldie gemacht hat, und der Arbeiter ist nur dann zu einseitigem
 sofortigem Austritt befugt, wenn der Fabrikinhaber
die bedungene Verpflicht ıtung nicht erfüllt oder eine ungesetzliche
 oder vertragswidrige Bel ehandlung des Arbeiters. verschuldet
 oder zugelassen h:

Wir halten die Aenderung der Fabrikinspektoren für berechtigt.
 Die Einführung einer 14tägigen Probezeit ermöglicht es
dem Arbeitgeber, über die Leistu ngsfähigkeit eines Arbeiters ins
Klare zu kommen. Hat dieser während der Probezeit die an ihn
Sestellten Anforderungen erfüllt und erweist sich erst bei spätern
Arbeiten als unzuläns glich, so Soll ihm eben auf 14 Tage gekündet
werden müssen. Ein Zusatz, dass Arbeitsunfähigkeit aus Krankheit
Oder Unfall, obligatorischer Militärdienst, sowie die Ausübung des

\ Koalitionsrechtes keine Gründe für die sofortige Entlassung abgeben
 dürfen, ist notwendig aus den im vorigen Abschnitt an-Selührten
 Motiven. In Bezug auf die Redaktion lehnen wir uns

an Artikel 346 des Ob EEE hts und an Artikel 1396 des
Entwurfes für das Zivilgesetzbuch a

°
Aus wichtigen Gründen kann sowohl der Fabrikinhaber
 als der Arbeiter jederzeit und sofort das
Dienstverhältnis auflösen.
Als wichtiger Grund ist jeder Umstand anzusehen,
bei dessen Vorhandensein dem Zurücktretenden aus

      

Stückarbeit ist die nämliche Kündigungsfrist

Art. 38

          
    
  
  
    
  
  
    
   
    
   
    
  
    
     
    
      
     
  
   
   
    
   
      
   
  
   
   

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