Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Z. Berliner QQiablkrcie 
Zentralwablbureau i Sophien straße 6 bei JYUjnzer, Mmt III, 8367 
Hnwcisung 
für die Abteilungs- und Bezirks-Führer betreffs Vorbereitungen 
und Organisation zur Reichstagswahl. 
Für die Abteilungs-Führer. 
8 >• 
Die Abteilungsführer haben im Zentrum des Abteilungsbezirks ein Lokal zu wählen, von dem aus alle Arbeiten. 
Beaufsichtigung und Leitung der Organisation am Tage der Wahl leicht und ungehindert erfolgen kann. Erfordernis ist, 
daß im Lokal ein Telephon-Anschlnß besteht. 
§ 2. 
Der Abteilungsführer hat dafür zu sorgen, daß für jeden Wahlbezirk ein zuverlässiger Parteigenosse jvezirkSführerj 
die Leitung der Wahlarbeiten übernimmt. 
§3- 
3m Besitz des Abteilungsführers befinden sich je zwei Wählerlisten für jeden Bezirk; die Hauslisten; für jeden 
Wähler zwei mit genauer Adresse versehene Kuverts, auf denen links oben die Nummer des Wählers aus der Wählerliste 
übertragen ist. 
Ein größerer Posten Kuverts ohne Adresse; Zettel, die eine Aufforderung zur Wahl für säumige Wähler ent 
halten und eine genügende Zahl von Stimmzetteln. 
8 ». 
Das im § 3 genannte Material hat der Abteilungsführer, gut geordnet, füx jeden Bezirk gesondert zu halte»». 
Die mit Adressen versehenen Kuverts sollen die zweite und dritte dringlichere Aufforderung an die säumigen 
Wähler und einen Stimmzettel enthalten. 
Die Kuverts sind mittelst Querbändern, nach Läufern zusammengebändelt und der Nummer der Wählerliste nach in 
Kartons geordnet, aufzubewahren. 
§5. 
Am Tage der Wahl treffen sich die Bezirksführer mit ihren Lülfskrästen um 6 Uhr früh im Abteilungsbureau. 
Lier werden eine Wählerliste, Block und Stimmzettel an die Lülfsleute gegeben. 
Lim 9 Uhr hat sich jeder Bezirksführer mit den Hülfsleuten in das Wahllokal zu begeben. 
8 6. 
Der Abteilungsführer hat Sorge zu tragen, daß ein ununterbrochener Verkehr durch Abholen der Blockzettel 
zwischen dem Wahllokal und dem Abteilungsbureau stattfindet; alle Störungen, Mangel von Hnlfskräften, Verstöße gegen 
bas Wshlreglcmcnt sind sofort an das Zentralwahlbnreau zu melden; wenn möglich, sind Radfahrer für diese Boten 
dienste zu benutzen. 
§ 7. 
Der Abteilungsführer hak durch geeignete Hülfskräfte die auf dem Vlockzettel angegebenen Ziffern (die Wähler, 
welche gewählt haben) in der Wählerliste, sowie in der Hausliste aufzusuchen und durch einen blaue»» Strich in die dafür 
freigelassene Rubrik anzuzeichnen, zum Zeichen, daß der Wähler seine Stimme abgegeben hat. 
Desgleichen sind aus den Kartons die für diesen Wähler bestimmten Kuverts herauszunehmen, sodaß nur die 
.Kuvetts der säumigen Wähler in der, Kartons verbleiben. 
8 8- 
Die erste Anfforderung an säumige Wähler (Schleppen) »vird a,n Tage der Wahl 10 Minute» vor i2 Uhr 
erlassen. Die Lülfsleute nehmen die Lauslisten zur Land und eine Anzahl Knvertö ohne Adresse, die eine Aufforderung 
zur Wahl und einen Stimmzettel enthalten, um an jeden Wähler, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat, die Auf 
forderung zu übermitteln. Es soll möglichst versucht werden, mit dem Wähler persönlich in Berührung zu treten. 
Spätestens um '/jti Uhr ist diese Arbeit beendet und die Lauslistc wird geordnet und vervollständigt im Abteilung- 
bureau. 
8 9. 
Die zweite Aufforderung an die säumigen Wähler erfolgt um 4 Uhr mit adressierten Kuverts. Um Uhr 
nfolgt die letzte Aufforderung in derselben Art. 
43 und 44. Zirkular an die Abteilungs- und Bezirkssichrer
	        
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