Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Bezirken  und  Abteilungen  Führer  aufgezwungen  wurden,  gleichviel  ob  sie
ihnen  genehm  waren  oder  nicht,  sie  bezeichneten  nur  den  formellen
Instanzenweg.  Im  tatsächlichen  Geschäftsgang  machte  sich  die  Sache
vielmehr  meistens  doch  so,  daß  die  Bezirksführer  von  den  Bezirken,  die
Abteilungsführer  von  den  Abteilungen  gewählt  wurden;  die  Ernennung  der
ersteren  durch  die  Abteilungsführer  und  dieser  durch  den  Vorstand  mit  der
Bestätigung  durch  die  Vereinsversammlung  gab  der  Wahl  nur  die
formelle  Sanktion  und  hatte  außerdem  den  Zweck,  die  getroffenen
Wahlen  der  öffentlichen  Kontrolle  zu  unterstellen.  Auch  konnte  in
Stadtbezirken,  wo  es  nur  erst  wenige  Mitglieder  gab,  die  Ernennung  des
Bezirksführers  dadurch  notwendig  werden,  daß  unter  den  Mitgliedern  selbst
keine  geeignete  Person  zu  finden  oder  für  den  Posten,  der  ja  vielerlei
Arbeit  erheischt,  zu  gewinnen  war.  In  solchen  Fällen  mußte  manchmal
ein  außerhalb  des  Bezirks  wohnhafter  Genosse  veranlaßt  werden,  das
Bezirksführeramt  für  jenen  Bezirk  zu  übernehmen  und,  wenn  es  ging,  auch
in  ihn  überzusiedeln,  oder  es  mußte  an  irgendeinen  im  Bezirk  wohnenden
Genossen  ein  Appell  ergehen,  sich  dem  Amt  zu  unterziehen.
Was  das  zitierte  Statut  des  sechsten  Berliner  Neichstagswahlkreises
hinsichtlich  der  Bezirks-  und  Abteilungsführer  ausdrücklich  bestimmte,  das
ward  in  anderen  Wahlkreisen  in  gleicher  Weise  oder  ähnlich  geübt,  auch
ohne  daß  im  Statut  davon  die  Rede  war.  Für  die  sogenannte  Kleinarbeit, ­
  wie  Erheben  der  Beiträge,  Verteilung  und  Austragen  der  Flugblätter, ­
  Besorgung  der  Agitation  in  Läufern  und  Wohnungen,  Kontrolle
der  Gastwirtschaften,  die  auf  die  Arbeiterkundschaft  berechnet  waren,  und
ähnliches  mehr,  war  die  Gliederung  in  Unterabteilungen  nach  Bezirken  und
Bezirksgruppen  überall  unentbehrlich,  und  sie  ward  mit  um  so  größerer
Abstufung  und  Arbeitsteilung  durchgeführt,  je  größer  der  Verein  war.
Die  größte  Abstufung  gab  es  natürlich  in  den  beiden  Vorortswahlkreisen
  mit  ihren  Hunderten  von  selbständigen  Ortschaften.  Lier  war  es
gar  nicht  anders  möglich,  als  daß  mindestens  jede  größere  Ortschaft  ihren
eigenen,  sich  selbst  verwaltenden  sozialdeinokratischen  Verein  hatte,  und  so
lange  das  preußische  Verbindungsverbot  bestand,  konnten  die  gemeinschaftlichen ­
  Angelegenheiten  der  Sozialdemokratie  dieser  Kreise  nur  in  freien  Zusammenkünften ­
  von  Vertrauensmännern  der  verschiedenen  Orte  besprochen  und
geregelt  werden.  Nachdem  aber  das  Verbot  gefallen  war,  wurde  für  den
größten  dieser  Wahlkreise  alsbald  ein  Zentralwahlverein  gegründet,  welcher
die  Gesamtheit  der  örtlichen  Wahlvereine  des  Kreises  umfassen  und  mit
ihnen  einen  halb  föderalistisch,  halb  zentralistisch  aufgebauten  Organismus
bilden  sollte.
So  sagt  sein  Statut  in  seinem  ersten  Paragraph:
„Alle  im  Reichstagswahlkreise  Teltow  -  Beeskow  -  Storkow  -  Charlottenburg ­
  bestehenden  sozialdemokratischen  Arbeitervereine  bilden  einer,
über  den  ganzen  Wahlkreis  sich  erstreckenden  Zentralwahlverein
unter  dem  Namen  „Sozialdemokratischer  Zentralwahlverein  für  den
Reichstagswahlkreis  Teltow-Beeskow-Storkow-Charlottenburg."  Sitz  des
Vereins  ist  der  Sitz  des  Zentralvorstandes."
Diesen  Zentralwahlverein  hatte  nach  §  3  seines  Statuts  ein  aus  fünf
Personen  —  ein  Vorsitzender  und  dessen  Stellvertreter,  ein  Schriftführer,
ein  Kassierer  und  ein  Beisitzender  —  bestehender  Zentralvorstand  zu  leiten.
            
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