Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

mann  des  Erzherzogs,  dem  innerösterreichischen  Hofkanzler
Dr.  Wolfgang  Schranz,  der  im  Testament  mitunterzeichnet
ist 1 ,  der  «  persona  tanto  fervente  nelle  cose  d’  Iddio  et  della
religione  che  veramente  si  puö  chiamar  un’  scuto  della  fede
Catholica  in  questa  Corte.  »  2  Naturgemäß  dürfte  sich  die
Einflußnahme  insbesondere  auf  die  Sicherung  des  römischkatholischen
  Glaubensbekenntnisses  der  Nachfolger  auf  dem
Thron  und  im  engsten  Zusammenhang  damit  auf  die  Thronfolgeordnung ­
  selbst  bezogen  haben.  Der  spanischrechtliche
Ursprung  erhellt  auch  deutlich  aus  einem  Brief  vom  3.  April
1610,  den  Kaiser  Matthias  vor  seiner  Wahl  und  mit  Rücksicht ­
  auf  sie  an  seinen  Bruder  Maximilian  gerichtet  hat,
wenn  hier  von  der  Grandezza  der  Familie,  der  ordentlichen
Sukzession  und  dem  Magorasco  geredet  wird  3 .
In  der  Rechtfertigungsschrift,  die  Melchior  Goldast
nach  Erlassung  der  Verneuerten  Landesordnung  für  Böhmen
zu  Gunsten  seines  kaiserlichen  Herrn  verfaßt  hat 4 ,  wird
behauptet,  die  Thronfolge  in  Böhmen  sei  von  altersher
immer  eine  Sukzession  nach  «Majoratsrecht»  gewesen.  Es
ist  die  selbe  Auffassung,  wie  sie  die  spanischen  Könige
schon  lange  vorher  vertreten  hatten,  und  die  hundert  Jahre
nach  Goldast  Karl  VI.  befolgte,  indem  er  von  dem  «Stand
eines  ordentlichen  Fidei-Commissi  und  Majorats»  sprach 5 .
Er  verlangt  1731  vom  Reich  Garantie  für  die  Erbfolgsordnung ­
  im  «ewig  dauernden  Fideikommiß»  des

1  Die  Zeugen  des  Kodizills,  das  nur  in  einer  Abschrift
erhalten  ist,  sind  unbekannt.
2  Ein  Zeugnis  seines  Zeitgenossen  Feliciano  [Ninguarda],
Bischofs  von  Scala,  den  Gregor  XIII.  als  Nuntius  nach  Graz  geschickt ­
  hatte,  in  dem  Bericht  aus  «Strasburg  in  Carintia  »  vom
«9.  Luglio  1578».  Augustinus  Theiner,  Annales  ecclesiastici,
tom.  II,  Romae  1856,  S.  604.
3  Hammer-Purgstall,  Khlesls  Leben,  Bd.  II,  Wien  1847,
S.  189  ff.,  221  ff.
4  De  Bohemiae  regni  ...  iuribus  ..  .  nec  non  haereditaria  regiae
Bohemorum  familiae  successione  commentarii,  Francofordi  1627.
8  Kaiserliches  Reskript  an  den  Linzer  Landtag,  abgedruckt  bei
Turba,  Die  Pragmatische  Sanktion  [die  oben  zitierte  Festschrift],
Seite  89.
            
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