En AfA —
offen, in welchem Ausmaß die Kommunen für ihren Verwaltungsbedarf außerdem noch auf eigene Ein-
nahmequellen angewiesen sind. Die Einbeziehung der Überweisungen in den Vergleich hat den Vorteil,
daß auf diese Weise die Verhältnisse Großbritanniens mit denen der kontinentalen Staaten eher ver-
gleichbar werden. Da in Großbritannien den Kommunen Aufgaben zufallen, die in den anderen Ländern
zur Kompetenz der Staatsverwaltung gehören, aber in Großbritannien zum großen Teil aus staatlichen
Überweisungen finanziert werden (vgl. Anhang S. 485 ff.), so hebt die Hereinnahme dieser Überweisungen
in die Berechnung teilweise die Wirkung der verschiedenen Kompetenzverteilung auf. Eine vollständige
Ausschaltung der Unterschiede in den Verwaltungsorganisationen wird allerdings dadurch, besonders
auch im Verhältnis der kontinentalen Staaten zueinander, nicht erreicht. Ein wirklich einwandfreier Ver-
gleich in der erstrebten Richtung ist nur möglich, wenn auch die Kommunalausgaben in gleicher Weise
wie die Staatsausgaben aufgearbeitet werden.
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung zuzüglich der Überweisungen und der Ver-
zinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschulden.
En VO in vH des Volkseinkommens
nach dem nach dem
Vorkriegsetat Nachkriegsetat Vorkriegsetat Nachkriegsetat
Großbritannien... :..,..,,.. I 54,2 95,7 5,5 10,0
Frankreich 2... 67,4 73,2 9,0 9,9
Beisi 31,0 58,9 4,9 10,0
Wa 30,9 32,7 6,4 8,8
Die Vergleichbarkeit der vorstehenden Ziffern wird wesentlich beeinträchtigt durch die Unterschiede
in der Bedeutung des Rüstungsaufwandes. Im Kapitel »Landesverteidigung« (siehe oben S. 130 ff.) wurde
bereits ausgeführt, daß die etatmäßigen Rüstungsausgaben völlig unvergleichbar sind, wenn man ein Land
mit Soldheer einem solchen mit allgemeiner Wehrpflicht gegenüberstellt. Durch Errechnung des »fiktiven
Rüstungsaufwandes« wurde der Versuch gemacht, wenigstens für die Nachkriegszeit unter Zugrunde-
legung gleicher Verhältnisse in den verschiedenen Ländern das Ausmaß dieser Fehlerquelle ziffernmäßig
aufzuzeigen. In der nachfolgenden Übersicht werden nach der gleichen Methode die tatsächlichen Rüstungs-
ausgaben durch den fiktiven Rüstungsaufwand ersetzt, und zwar auf Grund der Annahme, daß die durch-
schnittliche Besoldung in allen Ländern im gleichen Verhältnis zu einem bestimmten Lohn steht. Wenn
man diese fiktiven Rüstungsausgaben zum Volkseinkommen in Beziehung setzt, müßte man, theoretisch
betrachtet, auch in den Volkseinkommensziffern die tatsächlichen durch die fiktiven Soldeinkommen er-
setzen. Die angenommene Umstellung der Heeresverfassung würde-zwar keine Veränderung der gesamten
Leistungen, wohl aber eine solche ihrer geldlichen Bewertung bewirken, also im Einkommen ihren Aus-
druck finden müssen. Wenn das fiktive Soldeinkommen bei der Berechnung des Volkseinkommens hier
außer Ansatz bleibt, so geschieht es deshalb, weil es sich um verhältnismäßig geringe Abweichungen handelt,
die jedenfalls innerhalb der allgemeinen Fehlergrenze liegen, mit der bei allen Volkseinkommensschätzungen
zu rechnen ist.
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung zuzüglich der Überweisungen sowie der
Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschulden, aber abzüglich der Ausgaben
für Landesverteidigung, Kolonialheer und Besatzungstruppen.
Je Kopf der Bevölkerung In vH des
in Mark Vorkriegskaufkraft Volkseinkommens
nach dem nach dem
Vorkriegsetat Nachkriegsetat Vorkriegsetat Nachkriegsetat
Großbritannien 2... 20,1 56,5 2,1 5,9
Franke 23,0 43,3 3,1 5,9
Be 17,9 42,9 2,8 7,3
Wer 16,7 20,1 3,5 ‘4
Desgleichen, jedoch unter Berücksichtigung des fiktiven Rüstungsaufwandes?):
Großbritannien er 94,9 9,9
Frankreich 89,8 12.1
Beigi) us»
Tale 36.3
*) Unter Zugrundelegung des Durchsohnittslohns des ungelernten Arbeiters.
*) Für Belgien fehlen die zur Berechnung des fiktiven Rüstungsaufwandes angewandten Lohnziffern