Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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Befehl  des  Monarchen.  Und  man  wußte,  wie  uns  sogar
Felix  Schiller  1  mitteilt,  in  Ungarn  des  ausgehenden
siebzehnten  und  des  beginnenden  achtzehnten  Jahrhunderts,
wie  schwer  es  sei,  «den  Wünschen  und  dem  Drucke  des
übermächtigen  Hofes  zu  widerstehen.  »
In  anerkennenswerter  Wissenschaftlichkeit  stellt  Ferdinandy
  2  fest,  die  ungarischen  Stände  hätten  nur  dadurch
das  Prinzip,  nämlich  über  die  Thronfolge  Beschlüsse  fassen
zu  dürfen,  gerettet,  daß  sie  die  Augen  zudrückten,  wenn
ihre  Gesetze  nicht  angewendet  wurden,  und  daß  sie  sich  im
entscheidenden  Augenblicke  beeilten,  das  als  Gesetz  zu
statuieren,  was  die  Dynastie  aus  dynastischem  Interesse  zu
verwirklichen  wünschte  :  E  teren  a  törvenyekben  a  magyar
felfogäs  gyöz,  de  csakis  ügy,  hogy  szemet  hünynak  a  rendek
mindannyiszor,  valahänyszor  a  törvenyek  nem  ervenyesülnek
  es  hogy  sietnek  törvenybe  iktatni  azt,  a  mit  a  dynastia
a  maga  erdekeben  megvalositani  kivan,  mint  a  hogy  ez
az  1723.  evi  tronöröklesi  törvenyek  megalkotäsänal  törtent,
hogy  legaläbb  lgy  menthessek  meg  az  elvet.  Dies  gesteht
sogar  Andrässy  junior  zu 3 .  Gleichwohl  darf  nach  ihm
die  tausendjährige  Konstitution  Ungarns  nicht  im  geringsten
angezweifelt  werden,  denn  nur  «tenyleges  függes  »,  nur  tatsächliche, ­
  nicht  auch  rechtmäßige  Abhängigkeit  lag  vor.
Tezner  führt  mit  Recht  aus  4 ,  daß  nach  dieser  in  der
ganzen  neueren  politischen  Geschichte  des  madj  arischen
Volkes  wahrnehmbaren  madj  arischen  Lehre  von  der  Unver-1

  Die  Grundlagen  der  Pragmatischen  Sanktion  in  Ungarn,  im
«  Pester  Lloyd»,  Jahrg.  LVIII,  Nr.  102  [30.  April  1911],  S.  3.

2  A  rendi  elemek  a  magyar  alkotmänyban  [Die  ständestaatlichen ­
  Elemente  in  der  ungarischen  Verfassung],  in  den  «  Lrtekezesek
a  tärsadalmi  tudomänyok  köreböl  »  [Abhandlungen  aus  dem  Gebiete
der  Gesellschaftswissenschaften],  herausgegeben  von  der  ungarischen
Akademie  des  Wissenschaften,  Bd.  XIII,  Nr.  9,  Budapest  1907,  S.  71.

3  Fömaradasunk  okai,  Bd.  III,  S.  418.

4  Das  staatsrechtliche  und  politische  Problem  der  österreichischungarischen ­
  Monarchie,  im  «Archiv  des  öffentlichen  Rechts  »,
Bd.  XXXI  [1913],  Heft  2,  S.  122  f.  —  Tezner  will  mit  dieser  Arbeit
eine  Zusammenfassung  der  Ergebnisse  seiner  in  der  Tat  mühevollen,
über  zwei  Dezennien  sich  erstreckenden  Forschung  geben.

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