Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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gegen entsprechende Konzessionen aushändigen 
wolle, von den Amerikanern keineswegs als feind 
selige Haltung angesehen wird, als auch die öffent 
liche Meinung in der Union, die amerikanische 
Presse den von uns im Vorstehenden vertretenen 
Standpunkt vollkommen teilt. 
Eine Durchsicht der verschiedenen uns zu 
Gesicht gekommenen Äußerungen ist in dieser 
Hinsicht sehr lehrreich. In einer von der New- 
Yorker Handelszeitung (29. April 1,905) als 
offiziös bezeichneten Auslassung heißt es z. B.: 
»Ebensowenig wie England oder Deutschland als 
»meistbegünstigte« Nation Ware nach Kuba verkaufen 
können, so lange die Insel mit den Vereinigten Staaten 
im Reziprozitätsverhältnis steht, ebensowenig können 
die Vereinigten Staaten eine derartige Bevorzugung von 
seiten solcher Länder beanspruchen, die mit anderen 
im Reziprozitätsverhältnis stehen. 1 ) Unter dem neuen 
deutschen Tarif ergibt sich für die Vereinigten Staaten 
die Alternative, entweder einen Reziprozitätsvertrag 
abschließen, oder auf einen Teil des Handels mit jenem 
Lande verzichten zu müssen. . . . Wer fernerhin Waren 
nach Deutschland importieren will, muß für ein solches 
Privilegium, [wie es der Konventionaltarif involviert,] 
den geforderten Preis zahlen, und die Berechtigung 
Deutschlands zu solchen Forderungen ist unbestritten... 
Im allgemeinen läßt sich sagen, daß der Markt Deutsch 
lands, zu welchem wir uns den Zutritt mittels eines 
Reziprozitätsvertrages vielleicht werden erkaufen 
müssen, kein so wichtiger ist, daß wir in der Lage 
sind, einen sehr hohen Preis dafür zu bezahlen.« 2 ) 
Eine große Reihe amerikanischer Blätter er 
kennt an, daß Deutschland zur Kündigung des 
Vertrages vom Jahre 1900 berechtigt ist und er 
hofft aus der Kündigung eine wohltätige Wirkung 
in der Richtung einer Tarifrevision seitens der 
Vereinigten Staaten. 
»Der Boston Evening Transcript, das größte Blatt 
New Englands, sowie die New Yorker Evening Post 
geben ohne Rückhalt Deutschlands gutes Recht zu; 
Washington Post und Washington Star tun dasselbe 
und zeigen zugleich eine unverhüllte Freude über 
die Verlegenheit, in die die »Standpatters«, 
die Reformgegner, geraten Das Journal of 
Commerce von New York führt aus: »Nur durch einen 
Vertrag können die Vereinigten Staaten der Wirkung 
des neuen deutschen Tarifs entrinnen; denn selbst die 
schutzzöllnerischen Staatsmänner würden schwerlich 
sich in einen folgenschweren Tarifkrieg stürzen wollen .. 
Selbst das Organ der Hochschutzzöllner, der American 
Economist, führte kürzlich aus, der amerikanisch 
kubanische Vertrag gebe Deutschland einen unwider- 
1) Diese Ausführung scheint uns nicht ganz schlüssig zu 
sein, da ein Staat doch zu gleicher Zeit mit zwei Ländern im 
Reziprozitätsverhältnis stehen kann. 
2 ) Bei näherer Betrachtung dürfte der Verfasser dieser 
Notiz vielleicht doch anderer Meinung werden.
	        
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