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»Daß die Regelung unserer handelspolitischen Beziehungen
zu den Vereinigten Staaten auf anderer Grundlage erfolgen
müsse, als der Vertrag vom io. Juli 1900 geschaffen hat, darf
als herrschende Ansicht der Interessenten unseres Bezirks
bezeichnet werden Der Zustand, daß die Union uns
zurzeit gegen unseren ganzen Konventionaltarif Tarifermäßigungen
auf Wein, Weinstein, Spirituosen, Bildhauerarbeiten und Gemälde
gewährt, wird als durchaus unangemessen empfunden
Die Stimmung der Industriellen, die sich in dem Wunsche
nach Reziprozität äußert, ist daher wohl begreiflich, und die
Nachahmung des Beispiels durchaus erwünscht, welches 1898
Frankreich, 1899 Portugal, 1900 Italien gab, indem sie mit den
Vereinigten Staaten Tarifverträge abschlossen, in welchen Leistung
und Gegenleistung ganz genau bestimmt, aber keine allgemeine
Meistbegünstigung enthalten war Wir glauben,
daß es Amerika bei energischer Vertretung der deutschen Forderungen
nicht auf einen Zollkrieg ankommen lassen wird.«
Die Handelskammer in Dresden befürwortet,
»daß den Vereinigten Staaten die Meistbegünstigung in bisherigem,
fast vollem Umfange nur dann gewährt werde, wenn
sie einigermaßen gleichwertige Zugeständnisse gegenüber dem
bisherigen Zustande machen«.
Wir haben damit die Anschauung von vier
Handelskammern wiedergegeben, deren Zeugnis
um so wertvoller sein dürfte, als sie keinesfalls in
dem Verdacht einer Antipathie und einer feindseligen
Gesinnung gegenüber der Union stehen.
Nur Ein Zeugnis wollen wir hier noch einfiigen.
Ein am Export nach den Ver. Staaten stark
beteiligter Bezirk ist die Amtshauptmannschaft in
Annaberg (Sachsen). Der unserem Verein nahestehende
Chef der Verwaltung dieses Kreises hat
eine Besprechung herbeigeführt, in der die am
Export nach Amerika beteiligten größeren Firmen
der Posamenten-, Knopf- und Strumpfwarenindustrie
von Annaberg-Buchholz vertreten waren.
Diese Besprechung ergab vollständige Übereinstimmung
aller Teilnehmer ohne Unterschied
der Parteirichtung. Hier das Ergebnis
derselben:
1. Das bisherige Verhältnis in der Abwägung
der gegenseitigen Zugeständnisse ist unangemessen.
2. Wenn die Union nicht größere Zugeständnisse
macht als bisher, darf man ihr keinesfalls
den ganzen Konventionaltarif gewähren, sondern
nur einen Teil desselben, womöglich ihr noch
weniger einräumen als ihr von Frankreich,
Italien usw. eingeräumt wurde, (weil eben die
amerikanischen Zugeständnisse für unsere Ausfuhr
weniger Wert besitzen, als für die gedachten
Länder).
An Deutlichkeit läßt auch diese Äußerung
eines an der Ausfuhr nach drüben hochinteressierten
Bezirks nichts zu wünschen übrig.
Und wir glauben, daß die erdrückende Mehrzahl
der am Export nach den Ver. Staaten beteiligten
Firmen den Voten von Hamburg, Frank10