Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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des  Deutschen  Reiches  gar  keine  handelspolitischen ­
  Abmachungen  mit  den  Vereinigten  Staaten
besitzen.  Aber  selbst  wenn  man  amerikanischerseits
  den  preußischen  Vertrag  für  ganz  Deutschland ­
  gelten  zu  lassen  geneigt  ist,  dünkt  es  uns
wünschenswert,  mit  den  alten  Dokumenten  aus  der
Zeit  von  Deutschlands  politischer  und  wirtschaftlicher ­
  Zerrissenheit  aufzuräumen  und  ein  neues  Vertragsinstrument ­
  zu  schaffen.
2.  Der  alte  preußische  Vertrag  vom  Jahre  1828
entstammt  einer  Zeit,  welche  über  Wesen  und
Inhalt  des  Meistbegünstigungsanspruches  ganz  andere ­
  Anschauungen  hegte,  als  sie  heutzutage  herrschen. ­
  Die  ganze  Welt  bekannte  sich  damals
nicht  zur  unbedingten  Meistbegünstigung,  sondern
zur  bedingten,  die  auch  in  dem  angezogenen
Vertrage  vereinbart  ist.  Die  Verkennung  dieser
Tatsache  hat  uns  zu  mancherlei  Irrtümern  und
Mißgriffen  verleitet.
Im  Jahre  1883  erkannten  wir  keinen  vertragsmäßigen ­
  Anspruch  der  Union  auf  Behandlung
als  „meistbegünstigte“  Nation  an.  Damals  zählte
man  laut  Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich
(S.  296)  nur  achtzehn  vertragsmäßig  in  Deutschland
meistbegünstigte  Staaten,  unter  denen  sich  die
Union  nicht  befand.
In  der  Zeit  von  1883  —1885  ist  unseres  Wissens ­
  an  den  Verträgen  Preußens  und  der  Seeuferstaaten ­
  mit  der  Union  nichts  geändert  worden.
Gleichwohl  legte  man  der  Union  im  Jahre  1885
die  Stellung  einer  vertragsmäßig  in  Deutschland
meistbegünstigten  Nation  bei.  (Centralblatt  S.  47.)
Der  gleichen  Union  nun,  deren  Anrecht  auf
die  Behandlung  als  meistbegünstigte  Nation  im
Jahre  1885  auf  der  ganzen  Linie  anerkannt  worden
war,  hat  man  im  Jahre  1891  diese  Stellung  insofern ­
  wieder  aberkannt,  als  man  ihr  nur  den  Konventionaltarif ­
  für  landwirtschaftliche  Produkte
gewährte;  und  dieses  außerdem  als  Zugeständnis
bezeichnete,  gegen  das  man  die  Zollfreiheit  unseres ­
  Zuckers  in  der  Union  eintauschte.  Mit
anderen  Worten:  die  Union  wurde  jetzt  wieder
als  eine  in  Deutschland  nicht  ohne  weiteres  meistbegünstigte ­
  Nation  angesehen.
In  den  Folgejahren  verfocht  man  regierungsseitig ­
  im  Reichstag  wieder  die  Ansicht,  daß  wir  in
der  Union  ohne  weiteres  meistbegünstigt  seien  und
umgekehrt.
Und  im  Jahre  1903  endlich  hörte  man  vom
Regierungstische  aus  das  Wort:  die  Union  ist  in
Deutschland  nicht  meistbegünstigt.
Wir  haben  also  im  Laufe  von  20  Jahren  viermal ­
  unsere  Anschauung  über  das  zwischen  Deutschland ­
  und  der  Union  obwaltende  Handelsvertragsverhältnis ­
  geändert,  —  ein  in  der  Geschichte  der
äußeren  Handelspolitik  wohl  einzig  dastehender
            
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