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des Deutschen Reiches gar keine handelspolitischen
Abmachungen mit den Vereinigten Staaten
besitzen. Aber selbst wenn man amerikanischerseits
den preußischen Vertrag für ganz Deutschland
gelten zu lassen geneigt ist, dünkt es uns
wünschenswert, mit den alten Dokumenten aus der
Zeit von Deutschlands politischer und wirtschaftlicher
Zerrissenheit aufzuräumen und ein neues Vertragsinstrument
zu schaffen.
2. Der alte preußische Vertrag vom Jahre 1828
entstammt einer Zeit, welche über Wesen und
Inhalt des Meistbegünstigungsanspruches ganz andere
Anschauungen hegte, als sie heutzutage herrschen.
Die ganze Welt bekannte sich damals
nicht zur unbedingten Meistbegünstigung, sondern
zur bedingten, die auch in dem angezogenen
Vertrage vereinbart ist. Die Verkennung dieser
Tatsache hat uns zu mancherlei Irrtümern und
Mißgriffen verleitet.
Im Jahre 1883 erkannten wir keinen vertragsmäßigen
Anspruch der Union auf Behandlung
als „meistbegünstigte“ Nation an. Damals zählte
man laut Centralblatt für das Deutsche Reich
(S. 296) nur achtzehn vertragsmäßig in Deutschland
meistbegünstigte Staaten, unter denen sich die
Union nicht befand.
In der Zeit von 1883 —1885 ist unseres Wissens
an den Verträgen Preußens und der Seeuferstaaten
mit der Union nichts geändert worden.
Gleichwohl legte man der Union im Jahre 1885
die Stellung einer vertragsmäßig in Deutschland
meistbegünstigten Nation bei. (Centralblatt S. 47.)
Der gleichen Union nun, deren Anrecht auf
die Behandlung als meistbegünstigte Nation im
Jahre 1885 auf der ganzen Linie anerkannt worden
war, hat man im Jahre 1891 diese Stellung insofern
wieder aberkannt, als man ihr nur den Konventionaltarif
für landwirtschaftliche Produkte
gewährte; und dieses außerdem als Zugeständnis
bezeichnete, gegen das man die Zollfreiheit unseres
Zuckers in der Union eintauschte. Mit
anderen Worten: die Union wurde jetzt wieder
als eine in Deutschland nicht ohne weiteres meistbegünstigte
Nation angesehen.
In den Folgejahren verfocht man regierungsseitig
im Reichstag wieder die Ansicht, daß wir in
der Union ohne weiteres meistbegünstigt seien und
umgekehrt.
Und im Jahre 1903 endlich hörte man vom
Regierungstische aus das Wort: die Union ist in
Deutschland nicht meistbegünstigt.
Wir haben also im Laufe von 20 Jahren viermal
unsere Anschauung über das zwischen Deutschland
und der Union obwaltende Handelsvertragsverhältnis
geändert, — ein in der Geschichte der
äußeren Handelspolitik wohl einzig dastehender