Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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gcbung"  erzählt,  besonders  lehrreich.  Auf  den  Stadtrat  Zelle  redete
eiries  Tages  der  Vorsteher  eines  Berliner  Stadtbezirkes,  der  soeben
bei  seiner  Fürbitte  für  die  Weihnachtsbescherung  armer  Kinder  0on
einem  sehr  wohlhabenden  Manne  abschlägig  beschieden  war,  lebhaft
und  erregt  ein.  „Der  Mann  hat  kein  Herz,"  sagte  mein  Bezirksvorsteher, ­
  „aber  cs  soll  ihm  eingetränkt  werden;  die  nächste  Vormundschaft ­
  kriegt  kein  anderer  als  er,  mindestens  sechs  Kinder."
Kein  Herz  •—  und  doch  Vater-  und  Erziehersorgen  für  sechs  arme
verwaiste  Kinder!
Wir  berufen  für  uneheliche,  verwaiste,  vaterlose  und  verlassene
Kinder  einen  Vormund.  Mit  einer  elterlichen  Sorgfalt  wollen  diese
Kinder  körperlich  und  geistig  abgewartet  werden.  Die  Ernährung
und  Erziehung  derselben  erfordert  vielfach  beträchtliche  Ausgaben.
Womit  sollen  sie  gedeckt  werden?  Soll  der  Vormund  etwa,  dem
das  Amt  vielfach  gegen  seinen  eigenen  Wunsch  und  Willen  aufgebürdet ­
  wurde,  in  die  eigene  Tasche  greifen  und  Erziehungs-  und
Ernährungskosten  für  das  vaterlose  Kind  auslegen.  Ist  die  Obervormundschaftsbehörde, ­
  das  Amtsgericht,  etwa  mit  großen  Mitteln
ausgerüstet  worden,  um  dem  vaterlosen  Kinde  die  Wege  zu  seinem
Fortkommen  zu  öffnen?  Ist  der  Vormund  ferner  mit  den  erforderlichen ­
  geistigen  und  sittlichen  Eigenschaften  ausgestattet,  um  die
schwierige  pädagogische  Aufgabe  lösen  zu  können,  ein  armes,  der
Vaterliebe  entbehrendes  Kind  in  die  richtigen  Erzichungsbahnen
zu  leiten  und  es  ein,er  Zukunft  zuzuführen,  zu  der  es  seine  innere
Begabung  bestimmt  hat?
Mit  Mühe  und  Not  sind  heute  von  den  öffentlichen  Gewalten
die  notwendigsten  Kosten  für  die  Erziehung  der  bevormundeten
Kinder,  für  die  sich  keine  alimcntationspflichtigen  Väter  verwenden,
zu  erlangen.  Als  Vormünder  figurieren  heute  die  ersten  besten
Kleinbürger  mit  sehr  begrenztem  geistigen  Horizont.
Alle  diese  sich  uns  von  selbst  aufdrängenden  Fragen  deuten
schon  auf  die  wirkliche  Beschaffenheit,  auf  das  eigentliche  Wesen
eines  Instituts  hin,  das  die  Aufgaben  der  Vormundschaft  erst  richtig
lösen  kann.  Die  Vormundschaft  muß  in  die  Hände  eines  mit  öffentlichen ­
  Mitteln  ausgestatteten  Instituts  liegen,  das  von  pädagogisch
sachverständigen  Männern  und  Frauen  geleitet  wird,  und  das  durch
eine  ständige  Verbindung  mit  tüchtigen,  für  die  Kindererziehung
und  für  die  gewerbliche  Schulung  der  heranwachsenden  Jugend
geeigneten  Elementen  erst  wirklich  geordnete  Lebens-  und  Erziehungsbedingungen ­
  für  die  vaterlosen  Söhne  und  Töchter  unseres
Volkes  schaffen  kann.  Ein  derartiges  soziales  Institut  hätte
namentlich  die  Ansprüche  der  unehelichen  Kinder,  die  sie  an  ihre
Erzeuger  richten  können,  zu  vertreten.  Und  dieses  Institut,  das
sich  die  Verfechtung  der  Ansprüche  der  unehelichen  Kinder  zu  einer
seiner  Hauptaufgaben  machen  dürfte,  würde  auch  in  der  Lage  sein,
stets  die  richtigen  und  die  am  schnellsten  zum  Ziele  führenden  Wege
einzuschlagen,  um  den  unehelichen  Vater  zur  Zahlung  der  Unter-
            
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