Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

116

Jahr

Einnahmen
in  Mk.

—  °/o  der
ordentlichen
Einnahmen

Aus  den  Kopf
der  Bevölkerg.
in  Mk.

Quelle

1895

230,—

8,63

(,28

Etat

1896

460,—

7,19

0,55

1897

460,—

7,80

0,56

1898

800,—

6,86

0,87

1899

1000,—

11,86

1,03

1900

1000,—

12,27

0,90

1901

1000,—

9,75

0,79

1902

4447,68

10,24

3,12

Rechnung,

1903

5892,33

17,47

4,—

1904

3496,81

7,22

2,29

1905

8987,01

16,31

5,78

1906

7269,28

18,05

4,30

1907

4718,48

9,92

2,74

„

1908

6096,57

11,85

3,19

„

1909

6748,60

11,17

3,82

„

1910

8883,25

9,36

4,16

1911

8233,69

10,17

3,78

"

cc)  Grundwertsteuer.
Der  Umsatzsteuer  reihen  sich  Grundwert  und  Wertzuwachssteuer
an,  da  jene  wie  diese  einen  Teil  der  Zuwachsrente  der  Gemeinde  dienstbar ­
  machen  und  sie  in  die  Lage  setzen  sollen,  mit  den  Stenern  aus
den  zum  größten  Teil  von  ihr  selbst  hervorgerufenen  Wertsteigerungen
den  wachsenden  Kulturaufgaben  gerecht  zu  werden.
Die  Grundwertsteuer  ist  die  Steuer  nach  dem  gemeinen  Wert  für
städtische  und  ländliche  Grundstücke.  „Der  gemeine  Wert  einer  Sache
entspricht  regelmäßig  dem  Kaufpreise,  welcher  dafür  im  gewöhnlichen
Geschäftsverkehr  nach  ihrer  objektiven  Beschaffenheit  ohne  Rücksicht  auf
ungewöhnliche  oder  lediglich  persönliche  Verhältnisse,  also  eben  von
jedermann  zu  erzielen  ist".  Demgemäß  ist  zur  Ermittelung  des  gemeinen ­
  Wertes  von  Grundstücken  in  der  Regel  maßgebend  der  Verkaufswert, ­
  d.  h.  „derjenige  Wert,  den  die  maßgebende  wirtschaftliche
Grundstückseinheit  nach  den  durch  den  lokalen  Jmmobiliarverkehr  gegebenen ­
  Erfahrungen  für  jeden  Besitzer  hat",  oder  in  anderer  Fassung,
„der  gemeine  Wert  eines  Grundstücks  entspricht  demjenigen  Preise,  der
im  gemeingewöhnlichen  Verkehr  nach  seiner  objektiven  Lage  und  Be-m
schaffenheit  ohne  Rücksicht  auf  ungewöhnliche  oder  lediglich  persönliche
Verhältnisse  erzielt  werden  kann".!)-  t-.*.  gmu.-.jhb-;,  ,i<l  0
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')  Aus:  Allgemeine  Grundsätze  bei  Ermittelung  des  gemeinen  Alertes  zum
Zwecke  der  Gemeindegrundsteuerveranlagung  nach  der  Praxis  4er  OVG.,  zusammen»'-
            
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