Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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bemessen, daß der Fonds in drei Jahren erst auf 806.20 Mark an 
gewachsen ist. 
Noch bedauerlicher liegen die Verhältnisse inbezug aus den 
Straßenbau. Seit Ansang der Entwicklung waren ständig für Straßen- 
neupflasterungeu Aufwendnngeu zu machen, welche stets aus Anleihe 
mitteln bestritten wurden. Wegen der Höhe der Beträge und der 
Benutzung durch die späteren Steuerzahler mag man die Richtigkeit 
der Schuldaufuahmeu in gewissem Grade zugeben, doch waren m. E. 
mehr noch als bei den Schulhausbauten hierfür Beträge vorzusehen, 
besonders aber zurückerstattete Straßenbaukosten, Anlieger- und An 
siedelungsbeiträge in einem Fonds für spätere öffentliche Bedürfnisse 
anzusammeln, anstatt sie als ordentliche Einnahmen zur Bestreitung 
der ordentlichen Ausgaben zu verwenden. Außerdem halte ich es nach 
Uebernahme der Wertzuwachssteuer durch das Reich für praktisch, die 
der Gemeinde aus dieser Steuer zufließenden Einnahmen wegen des 
unregelmäßigen Ertrages ebenfalls zu Fondsansammlungen zu benutzen, 
und zwar käme in erster Linie die Dotierung des Straßenbau- und 
Schulbaufonds in Betracht. 
Da ferner wiederholt Grnudstückskäufe nötig wurden, deren Be 
zahlung aus laufenden Mitteln unmöglich war, ist mit Recht ein 
Grundstückscrwerbsfouds geplant, dem vor allem die Einnahmen aus 
verkauften Grundstücken zufließen sollen, und dessen hinreichende 
Dotierung äußerst wünschenswert erscheinen muß. 
Nicht zu verwechseln mit diesen unproduktiven Schulden und voll 
kommen am Platze ist dagegen die Aufnahme von Anleihen für 
werbende Zwecke, die, wie bei Gasanstalt oder Straßenbahnen, durch 
die geschaffenen Werte selbst verzinst und getilgt werden. Gerade bei 
Verkehrsmitteln, bei denen es darauf ankommt, möglichst bald den 
gewollten Effekt zu erzielen, wird die Deckung aus außerordentlichen 
Mitteln gerechtfertigt sein, da man „heute nicht in einer Straßenbahn 
fahren kann, die man durch Fondsansammlung erst in Jahrzehnten 
baut." 
Neben Anleihen und Fondsansammlungen sind als außerordentliche 
Deckungsmittel des Finanzbedärfs noch Vermögensveräußerungen zu 
ermähnen, die aber in Kleinschönebeck-F. nur eine untergeordnete Rolle 
spielen können und deren Erlös dem zu errichtenden Grundstückserwerbs- 
fouds zufließen soll. 
Bisher wurde die Deckung der außerordentlichen Bedürfnisse stets 
durch Anleihen bewerkstelligt, die von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen 
waren. Die Prüfung richtet sich vornehmlich darauf, ob für die Tilgung 
in genügender Weise Sorge getragen wird. 
Über die Grundsätze der Genehmigung geben die Ministerialerlasse
	        
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