Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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bemessen,  daß  der  Fonds  in  drei  Jahren  erst  auf  806.20  Mark  angewachsen ­
  ist.
Noch  bedauerlicher  liegen  die  Verhältnisse  inbezug  aus  den
Straßenbau.  Seit  Ansang  der  Entwicklung  waren  ständig  für  Straßenneupflasterungeu
  Aufwendnngeu  zu  machen,  welche  stets  aus  Anleihemitteln ­
  bestritten  wurden.  Wegen  der  Höhe  der  Beträge  und  der
Benutzung  durch  die  späteren  Steuerzahler  mag  man  die  Richtigkeit
der  Schuldaufuahmeu  in  gewissem  Grade  zugeben,  doch  waren  m.  E.
mehr  noch  als  bei  den  Schulhausbauten  hierfür  Beträge  vorzusehen,
besonders  aber  zurückerstattete  Straßenbaukosten,  Anlieger-  und  Ansiedelungsbeiträge ­
  in  einem  Fonds  für  spätere  öffentliche  Bedürfnisse
anzusammeln,  anstatt  sie  als  ordentliche  Einnahmen  zur  Bestreitung
der  ordentlichen  Ausgaben  zu  verwenden.  Außerdem  halte  ich  es  nach
Uebernahme  der  Wertzuwachssteuer  durch  das  Reich  für  praktisch,  die
der  Gemeinde  aus  dieser  Steuer  zufließenden  Einnahmen  wegen  des
unregelmäßigen  Ertrages  ebenfalls  zu  Fondsansammlungen  zu  benutzen,
und  zwar  käme  in  erster  Linie  die  Dotierung  des  Straßenbau-  und
Schulbaufonds  in  Betracht.
Da  ferner  wiederholt  Grnudstückskäufe  nötig  wurden,  deren  Bezahlung ­
  aus  laufenden  Mitteln  unmöglich  war,  ist  mit  Recht  ein
Grundstückscrwerbsfouds  geplant,  dem  vor  allem  die  Einnahmen  aus
verkauften  Grundstücken  zufließen  sollen,  und  dessen  hinreichende
Dotierung  äußerst  wünschenswert  erscheinen  muß.
Nicht  zu  verwechseln  mit  diesen  unproduktiven  Schulden  und  vollkommen ­
  am  Platze  ist  dagegen  die  Aufnahme  von  Anleihen  für
werbende  Zwecke,  die,  wie  bei  Gasanstalt  oder  Straßenbahnen,  durch
die  geschaffenen  Werte  selbst  verzinst  und  getilgt  werden.  Gerade  bei
Verkehrsmitteln,  bei  denen  es  darauf  ankommt,  möglichst  bald  den
gewollten  Effekt  zu  erzielen,  wird  die  Deckung  aus  außerordentlichen
Mitteln  gerechtfertigt  sein,  da  man  „heute  nicht  in  einer  Straßenbahn
fahren  kann,  die  man  durch  Fondsansammlung  erst  in  Jahrzehnten
baut."
Neben  Anleihen  und  Fondsansammlungen  sind  als  außerordentliche
Deckungsmittel  des  Finanzbedärfs  noch  Vermögensveräußerungen  zu
ermähnen,  die  aber  in  Kleinschönebeck-F.  nur  eine  untergeordnete  Rolle
spielen  können  und  deren  Erlös  dem  zu  errichtenden  Grundstückserwerbsfouds
  zufließen  soll.
Bisher  wurde  die  Deckung  der  außerordentlichen  Bedürfnisse  stets
durch  Anleihen  bewerkstelligt,  die  von  der  Aufsichtsbehörde  zu  genehmigen
waren.  Die  Prüfung  richtet  sich  vornehmlich  darauf,  ob  für  die  Tilgung
in  genügender  Weise  Sorge  getragen  wird.
Über  die  Grundsätze  der  Genehmigung  geben  die  Ministerialerlasse
            
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