Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Pacht  und  Erbbaurecht.  Und  in  der  Tat  kann  man  sich  für  die  Gemeinde ­
  eine  idealere  Verwertung  des  Grund  und  Bodens  kaum  denken;
sie  erlaubt,  aus  dem  Grundeigentum  die  gebührende  Rente  zu  ziehen,
ohne  sich  des  Eigentums  zu  begeben,  und  hat  es  nach  Ablauf  der
Periode  in  der  Hand,  sich  für  kommunale  Zwecke  das  nötige  Land
zurückzubehalten.  Ist  die  Zeit  des  Erbbaurechts  abgelaufen,  gehört  die
neugebildete  Grundrente  wieder  der  Gemeinde,  ja,  sie  kann  sogar,  wie
es  in  Emden  1900  geschah,  bei  Festsetzung  des  Preises  dafür  sorgen,
daß  während  der  Verpachtung  ein  Teil  der  Zuwachsrente  der  Gemeinde
zugute  kommt,  indem  sie  für  die  letzten  Jahre  erhöhte  Preise  festsetzt.
Die  Bodenreformer  können  sich  denn  auch  nicht  genug  tun  zu  zeigen,
wie  gut  England  mit  dieser  Bodenpolitik  gefahren  ist:  „Und  welche
Mängel  ihm  immer  anhaften  mögen,  der  Umstand,  daß  die  größte
Stadt  der  Welt  sich  unter  Anwendung  dieses  Systems  in  einer
Wejse  entwickeln  konnte,  daß  die  Wohnungsverhältuisse  dort  wesentlich
bessere  sind  als  in  jeder  anderen  Großstadt  der  Welt,  beweist  offenbar
die  Möglichkeit  einer  gesonderten  Auffassung  von  Boden  und  Gebäude."*  *)
Ich  möchte  starke  Zweifel  äußern,  ob  die  „Wohnungsverhältnisse  dort
wesentlich  besser  sind  als  in  jeder  anderen  Großstadt  der  Welt,"  denn
nach  v.  Oppenheimer,^)  „Wohnungsnot  und  Wohnungsreform  in  England", ­
  muß  man  sich  den  Londoner  Kleinbau  absolut  uicht  als  etwas
so  Vollkommenes,  Gesundes  und  Behagliches  vorstellen,  wie  man  das
häufig  hier  erwähnen  hört,  das  Lease-System  hat  sehr  nachteilige
Wirkung  auf  die  bauliche  Beschaffenheit  der  Häuser  gehabt.  „Nur
durch  schlechte  Straßenschüttung  (von  Pflasterung  kann  man  im  Vergleich ­
  zu  Berlin  kaum  reden),  dichte,  monotone,  schmucklose  Bauart,
Haus  an  Haus  geklebt,  leichten  Fachwerkbau,  schlechtschließende
klappernde  Fenster,  kleine,  niedrige  Zimmer,  mangelhafte  Heizvorrichtungen ­
  ist  das  kleine  einstöckige  Mietshaus  für  1  bis  2  Arbeiterfamilien ­
  um  London  ermöglicht."  Ebenso  ist  es  nur  zu  oft  bekannt
geworden,  in  welcher  Weise  die  lease-holders  die  letzten  Jahre  vor
Ablauf  des  Erbbaurechts  ausnutzen,  indem  sie  kaum  die  notwendigsten
Reparaturen  an  Haus  und  Wohnung  vornehmen,  die  Mieter  aus
niederen  sozialen  Schichten  zwingen,  unter  denkbar  ungünstigsten  Verhältnissen ­
  zu  leben,  da  das  Haus  ja  doch  bald  dem  Eigentümer  und
damit  vielleicht  der  Spitzhacke  zum  Opfer  fällt.  Daß  der  Eigentümer,
sei  es  Kommune  oder  Privatmann,  bei  Hingabe  seines  Landes  in  Erb-Pacht,
  gut  fährt,  scheint  mir  daher  erwiesen;  ein  Gleiches  kann  ich  aber

0  Damaschke,  Aufgaben  der  Gemeindepolitik,  S-  >56.
*)  S.  5,  angeführt  bei  Kownatzki.  Die  Ursachen  der  Verteuerung  des  städt.
-Bodens.  S.  13.
            
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