Full text : Finanzwissenschaft

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

Versionen  häufig  wiederholt  werden.  Darum  begegnen  wir  auch  in
neuerer  Zeit  jenem  Vorgänge,  daß  bei  der  Konversion  auch  eine
gewisse  Spanne  Zeit  festgesetzt  wird,  innerhalb  welcher  eine  neue
Konversion  nicht  durchgeführt  werden  darf.  So  wurde  bei  der
durch  Göschen  durchgeführten  Konversion  festgesetzt,  daß  innerhalb
20  Jahren  eine  neue  Konversion  nicht  stattfinden  dürfe.
Die  Konversionen  zeigen  nicht  immer  ein  Gelingen,  selbst  in
den  reichsten  Staaten  nicht.  So  mißlang  die  im  Jahre  1884  von
der  englischen  Eegierung  geplante  Konversion.  Der  Staat  bot  den
Gläubigern  an  Stelle  der  Sprozentigen  Titres  zum  Kurse  von  102
2 3 / 4 prozentige,  welche  bis  1905  nicht  kündbar,  oder  zum  Kurse  von
108  2 1 / 2 prozentige  Eente.  Aber  die  City  gab  der  liberalen  Eegierung ­
  eine  abschlägige  Antwort,  im  ganzen  wurden  4,6  Millionen
Pfund  gezeichnet  von  der  2 3 j i  prozentigen,  19,2  Millionen  von  der
2 1 / 2 prozentigen,  hiervon  haben  aber  Eegierungsstellen  12  Millionen
gezeichnet.
Welche  Komplikationen  eine  Konversion  hervorrufen  kann,
dafür  liefert  das  beste  Beispiel  die  Göschen’sche  Konversion.  In
Begleitung  derselben  trat  eine  schwere  Krise  ein,  welche  dem  Lande
große  Schäden  verursachte.  Da  das  Einkommen  vieler  kleiner
Kapitalisten  infolge  der  Konversion  abnahm,  so  stieg  die  Nachfrage
nach  exotischen  Papieren  und  große  Zinsen  versprechenden  Unternehmungen ­
  ins  grenzenlose  und  die  Emissionssumme  solcher  Papiere
stieg  auf  4  Milliarden  Kronen.  Die  Londoner  Börse  wurde  zur
Spielhöhle  und  für  die  sinnlosesten  Projekte  gab  es  Geld.
Trotz  der  verhängnisvollen  Folgen,  die  infolge  von  Konversionen
eintreten  können  und  der  Aufwühlung  des  Geldmarktes  und  der
Euhe  des  kleinen  Kapitals,  können  diese  weiteren  Folgen  nicht
ausschließlich  maßgebend  sein,  nur  muß  nach  Möglichkeit  deren  Vermeidung ­
  angestrebt  werden.  Hiervon  abgesehen,  muß  jeder  Staat,
wie  ja  überhaupt  jeder  Schuldner,  danach  streben,  daß  die  Schuldenlast ­
  sich  mindere.  Der  Staat  muß  also  gegebenenfalls  die  Schuldsumme ­
  herabzumindern  suchen.  Wenn  die  Herabsetzung  der  Zinsen
einzelne  Interessenkreise  nachteilig  berührt,  so  muß  dem  nach
Möglichkeit  auf  verschiedene  Weise  abgeholfen  werden,  aber  auf
die  Konversion  selbst  darf  nicht  verzichtet  werden.  Aber  so  fern
auch  die  Interessen  der  Staatsgläubiger  Beachtung  finden  sollen,
ist  ja  die  Frage  zu  beleuchten:  Wer  ist  Gläubiger,  wer  ist  Schuldner?
Hier  sind  dann  folgende  Fälle  zu  unterscheiden:  a)  Die  Staatsgläubiger ­
  gehören  zu  derselben  Klasse,  wie  die  Steuerträger  und
zwar  kann  dies  überwiegend  die  höhere,  oder  die  untere  Klasse
sein;  b)  die  Staatsgläubiger  gehören  einer  anderen  Klasse  an,  als
            
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