Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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fallen  würde.  Zum  Beweise  diene  die  Angabe  von  Mewes,')  daß  sich'
die  Stadt  Freiburg  i.  B.  zur  Änderung  ihrer  Preispolitk  veranlaßt
gesehen  hat.  „Während  sie  früher  durch  Normierung  niedriger  Bodenpreise ­
  das  Gesamtniveau  derselben  niedrig  zu  halten  suchte,  nimmt  sie
jetzt  die  Konjunkturgewinne  in  voller  Höhe  mit,  da  die  Erfahrung  gelehrt ­
  hat,  daß  ein  Verzicht  auf  sie  nur  eine  Bereicherung  der  späteren
Eigentümer  bedeutet."  Würde  die  Gemeinde  aber  sogar  zum  Ankauf
von  Bauland  genötigt  sein,  so  wäre  das  Niedrighalten  ebenfalls  eine
Sisyphusarbeit,  und  zwar  eine  höchst  kostspielige.  Daß  außerdem  eine
Verwaltnngsbehörde  viel  schwerfälliger  arbeitet,  viel  weniger  imstande
ist,  sich  plötzlich  darbietende  Gelegenheit  auf  deni  Grundstücksmarkte
wahrzunehmen  als  der  kaufmännisch  geschulte  Grundstückshändler,  bedarf ­
  wohl  keiner  Erläuterung,  ebensowenig,  wie  es  überhaupt  Aufgabe
einer  Verwaltung  sein  kann,  ihren  Schwerpunkt  auf  die  geschäftliche
Seite  zu  legen.
Im  übrigen  bin  ich  der  Ansicht,  daß  sich  die  Gemeinde  ihren
Grundbesitz  möglichst  erhalten,  ihn  vergrößern  soll,  und  stehe  nicht
allein  auf  diesem  Standpunkt.  Überall  wird  mit  Bedauern  berichtet,
daß  Gemeinden  in  Kriegsnöten  gezwungen  waren,  zur  Kontributionsleistung
  oder  zur  Erfüllung  anderer  dringender  Verpflichtungen
Grund  und  Boden  zu  verkaufen,  überall  wird  mit  Recht  darüber  geklagt, ­
  daß  Gemeinden  wegen  unabweislicher  Kulturaufgaben  anstatt
einer  Anleihe  ihr  Grundeigentum  aufgaben,  oder  es  sogar  zur  Befriedigung ­
  gar  nicht  so  wichtiger  Bedürfnisse  verschleuderten.
Nun  zum  Begriff  „Obereigentum",  d.  h.  in  unserem  Falle  Land,
das  im  Eigentum  der  Gemeinde,  in  der  Nutznießung  der  Bürgerschaft
steht.  Diese  Möglichkeit  liegt  vor,  wenn  die  kommunale  Körperschaft
ihre  Ländereien  in  Erbpacht  gibt  oder  das  Erbbaurecht  verleiht.  Dazu
sagt  Damaschkes:  „Was  soll  die  Stadt  mit  ihrem  Grund  und  Boden
beginnen,  wenn  aus  den  Gärten  Bauland  werden  muß,  soll  sie  selbst
Häuser  bauen  und  Wohnungen  vermieten?  Nach  unseren  Grundsätzen
könnte  das  nur  in  Ausnahmefällen  in  Betracht  kommen.  Kapital  und
Arbeit  sollen  der  freien  individuellen  und  genossenschaftlichen  Betätigung
überlassen  bleiben.  Die  Gemeinde  soll  sich  nur  die  Grundrente  sichern,
den  Boden  aber  soll  sie  denen  iu  Benutzung  geben,  die  ihn  zur  Herstellung ­
  von  Wohn-  und  Werkstätten  benutzen  wollen."
Also  ebenso  wie  Diehl  will  Damaschke  von  gemeindlicher  Bautätigkeit ­
  und  Spekulationslust  nichts  wissen;  die  einzige  Möglichkeit
guter  Verwertung  gemeindlichen  Bodens  liegt  nach  Damaschke  in  Erb-*)

  Bodenwerte,  Bau-  u.  Bodenpolitik  in  Fretburg  i.  B.  S.  21.  (Dissertation)-„)
  a.  a.  O.,  S.  87.
            
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