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aufs Land unterbliebe, die Leute, anstatt vollkommen in den Vorort zu
ziehen, nur den Sommer auf dem Lande zubrächten und sich aus
diesem Grunde nur Unterkunftshäuser errichteten: aus der Villenkolonie
wäre eine Laubenkolonie geworden.
Das zweite Bedenken gegen das Erbbaurecht in Vororten wäre
aber die Unmöglichkeit, sich ein Haus auf eigenem Grundstück zu
bauen. Die Sehnsucht nach eigener Scholle ist es, die den Großstädter
auf das Land hinaus zieht; und ich glaube, daß es nicht jedermanns
Sache ist, die Gewißheit zu haben, daß das Haus, das man erbaut,
der Garten, den man angelegt, dereinst nicht der Familie erhalten,
sondern in fremde Hände übergehen werden.
Aus den angeführten Gründen bin ich daher der Ansicht, daß es
zwar Pflicht der Gemeinde ist, sich den Besitz an Grund und Boden
zu bewahren, ihn bei kommunalem Bedürfnis zu erweitern, daß es aber
keineswegs die Aufgabe kommunaler Bodenpolitik sein kann, aus dem
Gruiidstücksmarkt aktiv tätig zu sein. Sollte sich aber wider Erwarten
ein Bedürfnis nach kleinen Wohnungen herausstellen, das zu befriedigen
die Gemeinde als ihre Pflicht anerkennt, so stehe ich mit v. Wagner-
Ulm^) auf dem Standpunkt, daß durch das Wiederkaufsrecht das In
teresse der Gemeinde am besten gewahrt wird.
b) Maßnahmen der Behörde.
Das Feld kommunaler Bodenpolitik liegt m. E. auf einem anderen
Gebiete. Die verwaltende Behörde kann durch ihre Maßnahmen den
Wert und die Verwendung des Wohnlandes in hohem Maße bestimmen
und festlegen; sie ist in der Lage, direkt durch den Bebaungsplan,
indirekt durch Banordnung, Ortsstatute und Steuersysteme bestimmte
Parzellierung und Bauweise vorzuschreiben.
Bevor ich jedoch hierauf näher eingehe, sei kurz die Bahnfrage
abgetan.
1. Ausschließung durch Bahnen.
Zur großzügigen Bodenpolitik gehört die Ausschließung des Ge
ländes durch Bahnen. An einer Reihe von Projekten hat es nicht
gefehlt. Eine Kleinbahn von Herzfelde über Kalkberge. Wollersdorf,
Kleinschönebeck-F. nach Rahnsdorf wurde von der Gemeinde abgelehnt,
weil diese Industriebahn den Charakter der Gemeinde als eines Villen
ortes zu vernichten geeignet war. Dafür erfreuten sich aber andere
Bahnprojekte der Unterstützung.
Zu erwähnen ist das Projekt einer Verbindung von Friedrichs
hagen über Schöneiche mit Kleinschönebeck. Dieses mußte scheitern, da
*) Angeführt in Kommunales Jahrbuch 191.0, S. 180.