Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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taun.  Es  würden  sich  aber  auch  hier  zur  richtigen  Erfassung  des
landwirtschaftliche!:  und  Bauplatzwertes  Normen  finden  lassen,  wie  die
Lösung  der  Schwierigkeit  in  Halle  a.  S.  zeigt,  wo  für  den  landwirtschaftlich ­
  genutzten  Boden  pro  cpm  1  Mk.  Durchschuittspreis  angenommen
wird,  jeder  Besitzwechsel  von  Land  mit  einem  größeren  Durchschnittswert ­
  jedoch  als  Bauplatz  dem  höheren  Steuersatz  unterliegt.  Ähnliche
Modifizierungen,  wie  in  Essen  seit  1897,  wo  der  für  inibebaute  Grundstücke ­
  erhobene  Steuerzuschlag  zurückgezahlt  wird,  wenn  das  Grundstück
innerhalb  l 1 /,  Jahren  bebaut  wird,  hielte  ich  auch  für  gerechtfertigt,
wenn  ich  mich  mit  dem  Gedanken  befreunden  könnte,  daß  die  Umsatzsteuer ­
  in  so  hohem  Maße  der  Bodenpolitik  zu  dienen  habe.  Erkenne
ich  also  die  Möglichkeit  der  Trennung  auch  für  Kleiuschönebcck-F.  an,
so  verneine  ich  doch  die  Zweckmäßigkeit.  Wenn  die  Steuer  in  der
Gemeinde  besteht,  so  sind  ebenso,  wie  zur  Zeit  ihrer  Einführung  im
Jahre  1895  noch  heute  fast  nur  finanzielle  Gesichtspunkte  für  ihre
Anwendung  maßgebend,  wenn  mau  sich  auch  bei  der  Einführung  die
größten  Einnahmen  von  den  spekulativen  Umsätzen  in  der  Kolonie
versprach.
Eine  wirklich  erfolgreiche  Bodenpolitik  auf  steuerlicher  Grundlage
ist  erst  möglich,  wenn  eine  Besitzsteuer  mit  moderner  Besitzwechselsteuer,
der  Wertzilwachssteuer,  kombiniert  wird.  Dieses  kombinierte  Steuersystem ­
  bietet  neben  dem  Vorteil  bedeutender  finanzieller  Leistungen  die
Möglichkeit,  mit  größtem  Erfolge  übertriebener  Spekulation  und  damit
der  Preistreiberei  entgegenzutreten.  Durch  dieses  System  trifft  mair
nach  Eberstadt  sowohl  die  Spekulation  mit  Kapital,  wie  diese  ohne
Kapital.  Der  kapitalschwache  Spekulant  hat  auf  seine  Terrains  nur
eine  bestimmte  Anzahlung  geleistet,  die  er  vielleicht  auch  noch  geliehen
hat,  und  muß  für  die  Hauptsumnien  jährlich  einen  erheblichen  Zins
zahlen.  Er  kann  also  nur  Grundstücke  erwerben,  deren  Bebauung  in
nächster  Zeit  zu  erwarten  steht,  da  er  die  Zinslast  nicht  auf  lange
Zeit  aushalten  kann.  Er  muß  seine  Grundstücke  möglichst  schnell  zu
verwerten  suchen,  ist  auf  rasche  Umsätze  angewiesen,  kann  daher  auch
niemals  für  längere  Zeit  die  Bautätigkeit  aussperren.  Diese  die  Preistreiberei ­
  begünstigenden  Umsätze  sind  nur  durch  eine  Besitzweckiselsteuer
zu  treffen.
Die  Spekulation  der  starken  Hai:d  kauft  dagegen  größere  Komplexe
an,  zahlt  diese  bar  aus,  hat  daher  keine  Zinslasten  und  kann  warten,
bis  das  Land  in  den  gewünschten  Preis  hineingewachsen  ist;  bis  dahin
bleiben  die  Grundstücke  außer  Verkehr.  Diese  Art  der  Spekulation  ist
nur  durch  eine  Besitzsteuer,  die  Steiler  nach  dem  gemeinen  Wert,  zu
erfassen.
            
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