Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

34

aa)  Umsatzsteuer.
Der  Umsatzsteuer  sagt  Damaschke r )  nach,  daß  sie,  in  genügender
Höhe,  die  Terrainspekulation  merklich  einschränken  und  dadnrch  die
Voraussetzungen  für  gesunde  Wohnungsverhältnisse  schaffen  kann.
Einen  Beweis  sucht  er  zu  erbringen,  indem  er  den  belgischen  Kleinhausbau, ­
  der  sogar  in  Großstädten  herrsche,  auf  die  niedrigen  Grundpreise ­
  zurückführt,  welche  zum  großen  Teil  auf  diesem  Stande  durch
die  hohe  Umsatzsteuer  gehalten  würden,  die  in  Belgien  6,75  0 / 0  des
Wertes  beträgt.  Daß  solch  hohe  Umsatzsteuern  die  natürliche  Steigerung ­
  verlangsamen,  kann  wohl  ohne  weiteres  zugegeben  werden;  es
wird  sich  nur  fragen,  ob  das  Mittel,  dies  zu  erreichen,  das  richtige  ist.
Die  Umsatzsteuer  ist  immerhin  eine  Verkehrssteuer  und  „jede  Theorie
der  Verkehrssteuern  muß  mit  dem  Geständnis  beginnen,  daß  sie  falsch  sei"
(L.  v.  Stein).  Eine  Umsatzsteuer  in  dieser  enormen  Höhe  halte  ich  daher
nicht  für  richtig.  Wenn  auch  die  Bodenreformer  für  trefflich  finden,
was  das  bayrische  Staatsministerum  des  Innern  über  Aufgaben  der
Umsatzsteuer  im  Jahre  1900  ausgeführt  hat,  „daß  mit  der  fortschreitenden ­
  Entwicklung  mancher  Gemeinde  die  Liegenschaften  vielfach  und
nicht  unerheblich  im  Werte  steigen,  daß  die  Vorteile  der  gemeindlichen
Einrichtungen  besonders  in  Städten  dem  Immobiliarbesitz  in  hohem
Maße  zugute  kommen,  und  daß  es  daher  billig  erscheine,  wenn  von
solchen  Liegenschaften  im  Anschluß  an  die  staatliche  Besitzveränderungsgebühr ­
  an  die  Gemeinden  eine  Abgabe  entrichtet  werde",  so  möchte  ich
diese  Auffassung  doch  nicht  anerkennen,  da  zur  Erfassung  der  Wertsteigerung ­
  eine  andere  Steuerart  ungleich  bessere  Erfolge  erzielt.  Denn
einerseits  müßte  nach  diesem  Vorschlage  derjenige,  der  sein  Grundstück
durch  Kapital  und  Arbeit  wertvoller  gemacht  hat,  ebensoviel  bezahlen,
wie  der  erfolgreiche  Spekulant,  der  vielleicht  ohne  große  Mühe  nach
großem  Gewinn  die  Stätte  seines  Erfolges  für  immer  verläßt;  verkauft
jemand  sein  Grundstück  sogar  mit  Verlust,  so  ist  es  m.  E.  falsch,  ihn
derselben  Steuer  §u  unterwerfen,  wie  den  erfolgreichen  Spekulanten.
Erhebt  man  einmal  die  Umsatzsteuer  aus  bodenpolitischen  Gründen  in
so  hohem  Prozentsatz  des  Wertes,  so  muß  die  Trennung  in  bebaute
und  unbebaute  Grundstücke  durchgeführt  werden.  Denn  m.  E.  kann
einer  Gemeinde  nur  daran  liegen,  das  Bauland  kräftig  zu  besteuern,
um  entweder  die  Bodenpreise  niedrig  zu  halten  oder  die  Bebauung  zu
beschleunigen.  Die  Durchführung  dieser  Trennung  würde  zwar  in
vielen  Fällen,  so  auch  in  Kleinschönebeck-F.  auf  Schwierigkeiten  stoßen,
da  nicht  gut  sämtliches  unbebaute  Land  als  Bauland  angesehen  werden

')  a.  a.  O.  S.  124  (Ausgaben).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.