Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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entschieden  zu  weit;  denn  sie  würde  jede  Spekulation  ausschalten.  Und
diese  brauchen  wir  ebensosehr  für  unsere  Volkswirtschaft,  wie  den
wagenden  Kaufmann  überhaupt.  Ohne  die  Unternehmungslust  der
Spekulation  wäre  weder  Fichtenau  noch  die  vielen  Vororte  Berlins
entstanden,  und  es  muß  doch  zugegeben  werden,  daß  diese  Bewegung,
dieser  Zug  aufs  Land,  eine  wohltätige  Folge  der  Spekulation  ist.
Es  kann  sich  also  bei  Anwendung  der  Steuer  nur  um  eine  Belastung
des  Gewinns  handeln,  die  zwar  die  Spekulation  nicht  vernichtet,  aber
der  Gemeinde  gestattet,  der  wilden  Preistreiberei  Zügel  anzulegen;
Erhebung  einer  Zuwachssteuer  von  33 1 / 3  °/ 0  wie  in  Kiautschou  ist
auf  unsere  Verhältnisse  nicht  anwendbar  (da  bei  Berechnung  der  Zuwachssteuer ­
  die  persönliche  Arbeit,  Geschäftsgewandtheit  usw.  nicht  beachtet ­
  werden  kann),  obwohl  auch  in  Deutschland  bis  zu  20°/ 0  mit
Recht  genommen  werden  können.  In  Kleinschönebeck  wurde  seinerzeit
die  Wertzuwachssteuer  nicht  so  sehr  zur  Unterdrückung  der  Spekulation,
sondern  neben  finanziellen  Gründen  hauptsächlich  zu  dem  Zweck  eingeführt, ­
  die  gewerbsmäßigen  Grundstückshändler  nnd  Spekulanten,  die
aus  ihrem  Geschäft  und  der  Gemeinde  ihren  Gewinn  ziehen,  ohne  an
den  Lasten  teilzunehmen,  zu  den  kommunalen  Aufgaben  durch  finanzielle
Beiträge  heranzuziehen.
Daß  die  Gemeinden  ferner  verpflichtet  sind,  auch  eine  andere  Art
Wertzuwachs  im  Interesse  ihrer  Mitglieder  steuerlich  heranzuziehen,  die
sich  durch  besondere  kommunale  Kulturarbeiten  ergibt,  bedarf  kaum  der
Erläuterung.  Diese  Zuwachssteuer  ist  unter  dem  Namen  Verbesserungssteuer ­
  verständlicher,  und  die  hierunter  gerechneten  Abgaben  werden
als  Beiträge  bezeichnet,  deren  Einziehung  gemäß  §  9  KAG.  „behufs
Deckung  der  Kosten  für  Herstellung  nnd  Unterhaltung  von  Veranstaltungen, ­
  welche  durch  das  öffentliche  Interesse  erfordert  werden,  von
denjenigen  Grundeigentümern  und  Gewerbetreibenden,  denen  hierdurch
besondere  wirtschaftliche  Vorteile  erwachsen,"  ermöglicht,  sogar  verlangt
ist,  „wenn  andernfalls  die  Kosten  einschließlich  der  Ausgaben  für  die
Verzinsung  und  Tilgung  des  aufgewendeten  Kapitals  durch  Steuern
aufzubringen  sein  würden".  Diese  Zuwachssteuer  (Verbesserungssteuer-Beiträge)
  ist  denn  auch  in  der  Gemeinde  Kleinschönebeck-F.  seit  Bestehen ­
  der  Beitragsordnung  vom  10.  Februar  1909  erhoben  worden,
muß  auch  in  höchstmöglicher  Weise  erhoben  werden,  da  jede  Unterlassung ­
  ein  Geschenk  der  Gemeinde  wäre  zuungunsten  der  Steuerzahler. ­
  —  Gewarnt  sei  allerdings  vor  den  übertriebenen  Fordernngen
der  Bodenreformer,  die  bei  Schul-  nnd  Straßenbahnbauten  die  Grundbesitzer ­
  auch  zu  den  Kosten  heranziehen  wollen,  obwohl  es  doch  in
einem  Vorort  mit  landhausmäßiger  Bebauung  nicht  jedermanns  Sache
ist,  sich  durch  Straßenbahnen  oder  lärmende  Kinder  stören  zu  lassen.
            
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